Bauanträge und Gewährung einer Jugendförderung
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 18. März 2026 war das Gremium vorwiegend mit Bauanträgen befasst. Auch über einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Asphaltmischanlage wurde rege diskutiert.
Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2026 wurden die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19. Februar 2026 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben. In dieser Sitzung wurde der notarielle Vertrag über den Tausch von zwei Teilflächen aus den Landwirtschaftsflächen Flurnummern 2196/2, 2195/1, jeweils Gemarkung Agendorf genehmigt. Für die Fortführung des technischen Breitbandausbaus im Erschließungsgebiet Rotham-Wolferszell wurde das Angebot der Telekom Deutschland GmbH mit einem Deckungsbeitrag in Höhe von € 478.658,84 angenommen. Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht dabei unter dem Vorbehalt der Bewilligung des endgültigen Förderbescheides und der Bezuschussung des durch den Fördermittelgeber der Regierung von Niederbayern über 90 % des oben genannten Deckungsbeitrages.
Für eine Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 874, Gemarkung Steinach, ist der Neubau einer Mehrzweckhalle für einen landwirtschaftlichen Betrieb geplant. Der Antrag auf Vorbescheid wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt. Zur geplanten, räumlichen Anordnung der Mehrzweckhalle wurde von einigen Gemeinderatsmitgliedern Kritik geäußert zumal dadurch das Ortsbild aufgrund der Nähe zum Baudenkmal Hohe-Kreuz-Kapelle beeinträchtigt wird. Daher wurde angeregt, dass der Baukörper südlich des Baudenkmals angeordnet werden sollte. Da im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Vorbescheid durch die Genehmigungshörde die Belange des Denkmalschutzes ohnehin berücksichtigt werden, wurde das Einvernehmen zum Antrag mehrheitlich erteilt. Für das Grundstück Flurnummer 195, Gemarkung Münster, das im Gemeindeteil Wiedenhof liegt, wurden dem Gemeinderat Steinach zwei Anträge auf Vorbescheid vorgelegt. Zum einen sollte ein bestehendes Stallgebäude für Wohnzwecke zu einer Wohneinheit umgenutzt und zum anderen ein bestehendes Wohnhaus in Form eines Ersatzwohnhauses errichtet werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte zu den beiden Anträgen das gemeindliche Einvernehmen.
Im Innenbereich von Steinach ist laut einem vorliegenden Bauantrag auf dem Grundstück Flurnummer 936, Gemarkung Steinach die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage geplant. Mit der Umsetzung des Bauvorhabens werden keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt, sodass der Gemeinderat Steinach den Bauantrag billigte. Zu einem Antrag auf Neubau eines Bürogebäudes mit drei Gewerbeeinheiten und Betriebsleiterwohnung auf dem Gewerbegrundstück Flurnummer 1735/10, Gemarkung Agendorf, das im Gewerbegebiet Wolferszell liegt, wurden die beantragte Abweichung zur Schaffung der vorzuhaltenden Stellplätze sowie die beantragte Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze durch den Gemeinderat abgelehnt. In seiner Begründung gab der Gemeinderat Steinach an, dass mit der Errichtung von drei Büroeinheiten bedingt durch die vorzuhaltenden Stellplätze für Beschäftigte auch eine entsprechende Frequentierung des Betriebsgeländes zu erwarten ist. Es besteht die Gefahr, dass die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Wendehammers für Parkzwecke genutzt wird. Aufgrund der Sicherung der Anfahrtszone für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie von Fahrzeugen zur Ver- und Entsorgung im Bereich der weiteren Parzellen 4 und 6 ist der Wendehammer stets freizuhalten. Der Gemeinderat Steinach hält daher an der Errichtung der laut Satzung geforderten Stellplätze fest.
Die Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze wird aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigung nachbarschaftlicher Belange, die für die Grundstückseigentümer der Flurnummern 1733, 1734, jew. Gemarkung Steinach insbesondere in Form von Verschattung entstehen könnten, durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt.
Die Gemeinde Steinach wurde durch das Landratsamt Straubing-Bogen an einem Antrag nach Par. 16 Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Asphaltmischanlage auf der Fl. Nr. 701, Gemarkung Steinach, beteiligt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Aufstellung der baulichen Anlagen der Asphaltmischanlage. Außerdem wird der Nachtbetrieb zur Herstellung von Asphaltmischgut beantragt. Nach Beratung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschuss, dass der Antrag auf den Nachtbetrieb der Anlage abgelehnt wird, da dadurch insbesondere schutzwürdige Belange des Schutzgutes Mensch verletzt werden. Im Genehmigungsverfahren gem. Par. 16 BImSchG sollten daher durch die Aufsichtsbehörde insbesondere die Störungen aus dem Anlagenbetrieb in der Nachtzeit und das zu erwartende, gesteigerte Verkehrsaufkommen eingehend geprüft werden.
Der Fischereiverein Steinach beantragte die Gewährung einer Jugendförderung. Im Antrag erläuterte der stellvertretende Vorsitzende, dass die Jugendgruppe mittlerweile ein fester Bestandteil des Vereins ist. Die 15 Jugendlichen beteiligen sich sehr engagiert und beteiligen sich in den Gruppentreffen am Gewässer oder im Raum der Alten Schule. Für die Jugendarbeit des Vereins wird mit Beschluss des Gemeinderates Steinach eine Jugendförderung in Höhe von € 35,00 pro Jugendlichen gewährt. In Summe wird eine Förderung in Höhe von € 525,00 bewilligt.
Gemäß Artikel 75 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Dem Gemeinderat Steinach wurde eine Zusammenstellung der zu veräußernden Gegenstände gezeigt und die Veräußerung der beweglichen Gegenstände über ein öffentliches Bieterportal wurde durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.
Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick bekannt, dass das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Verkehrswesen, mit Anordnung vom 24. Februar 2026 auf der Bundesstraße B 20 bei der Einmündung der Kreisstraße SR 68 nähe Wolferszell eine Änderung der Beschilderung angeordnet hat. Am 11. Januar 2026 kam es dort wieder zu einem tödlichen Unfall. Bei der Ortseinsicht wurde festgestellt, dass die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen ausreichend sind, wenngleich die Sicht in Fahrtrichtung Straubing durch eine vorhandene Schutzplanke leicht eingeschränkt wird. Nach Abstimmung zwischen Polizei und dem Landratsamt Straubing-Bogen wurde zunächst von der Anordnung einer Kreuzungsampel abgesehen. Zunächst wird mit der erläuterten Änderung der Beschilderung versucht, die Unfallhäufung zu reduzieren. Die Anordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.








