Gemeinderatssitzungen vom 09.02.2023
Sitzung vom 09.02.2023
Jahresrechnung 2022 schließt mit sehr gutem Ergebnis
Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2023 wurde dem Gemeinderat Steinach die Jahresrechnung 2022 mit dem Rechenschaftsbericht vorgestellt.
Für das Jahr 2022 trugen vor allem die Gewerbesteuermehreinnahmen sowie die Mehreinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung zu einem sehr guten Ergebnis bei.
Zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.
Nach der Genehmigung der Niederschrift und der Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 22. Dezember 2022 ging der Gemeinderat Steinach in die Tagesordnung über.
Der Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Zeitraum August/September 2022 durchgeführt wurde, nochmals überarbeitet.
Aufgrund eines vorliegenden Bodengutachtens waren insbesondere die Festsetzungen zur Niederschlagswasserbehandlung zu überarbeiten. Da der Boden eine sehr schwache Versickerungsfähigkeit aufweist, darf das Regenwasser nur beschränkt an die öffentliche Niederschlagswasserableitung zugeleitet werden. Des Weiteren sind für das Versickern von Überschusswasser auf den einzelnen Parzellen Regenwasserzisternen zu schaffen. Aufgrund einer vorliegenden Einwendung waren auch die Festsetzungen zum Immissionsschutz zu überarbeiten. So wurden für eine Parzelle im Geltungsbereich die Kontingente denen einer unbeschränkten Gewerbefläche mit 60 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festgesetzt. Nach Vorstellung der Planung fasste das Gremium zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 16 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.
Zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses und Carports auf dem Grundstück Flurnummer 1019/1, Gemarkung Steinach erteilte der Gemeinderat Steinach das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten in Münster, Gemeindeteil Wiedenhof, wurde dem Gemeinderat Steinach bereits im Juni 2022 vorgelegt. Aufgrund der Neuanordnung der Stellplätze wurde durch die Bauherren eine Tektur zum Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Planung und erteilte zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Die Jahresrechnung 2022 weist ein sehr gutes Ergebnis auf. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.339.909,56 Euro. Das Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2022 ist mit rund 1,3 Millionen Euro ist das höchste Ergebnis, das jemals erreicht wurde. Die Ist-Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung mit 2,2 Millionen Euro lagen rund 300.000 Euro über dem Haushaltsansatz. In Summe schließt die Haushaltsrechnung im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.107.951,23 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885,30 Euro. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 955.535,64 Euro zugeführt werden. Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 hat eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.334.200,00. Euro vorgesehen. Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.061.200 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 211.600 Euro gebildet. Die Jahresrechnung wurde nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat an den Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.
Rechnungsprüfung
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Abgabesatz für Kleinleiter im Rahmen der Währungsumstellung von DM auf Euro im Kalenderjahr 2002 nicht angepasst wurde. Mit dem Erlass der vierten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Steinach wurde der Abgabesatz auf 17,90 Euro festgesetzt.
Antrag Johannifeuer
Die Katholische Landjugend Steinach veranstaltet am 17. Juni 2023 ein Johannifeuer und stellte hierzu den Antrag auf die Nutzung des Festplatzes mit den Toilettenanlagen. Der Gemeinderat Steinach stimmte dem Antrag zu.
Im Zeitraum August bis Oktober 2022 wurde durch die Gemeindeverwaltung Steinach eine Befragung zur Bedarfsfeststellung über die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Teilnahmequote an der Befragung lag bei 30 Prozent. Nach Vorstellung der Bedarfsplanung fasste der Gemeinderat Steinach mehrheitlich den Beschluss über die Notwendigkeit zur Schaffung von 160 Betreuungsplätzen für den Bereich Kindergarten und 60 Betreuungsplätzen für den Bereich Kinderkrippe. Für die Schulkinderbetreuung wurde ein künftiger Bedarf von 60 Betreuungsplätzen anerkannt.
Der Gemeinderat Steinach wurde über die online-Befragung des Amtes für Ländliche Entwicklung „LE.NA“ informiert und billigte die Teilnahme an der kostenlosen Befragung, die Gemeindebürgern die Möglichkeit bietet, ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde zu erfassen. In ausgewählten Fragen können Kommunen Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewerten, Handlungsbedarf benennen und sich selbst für konkrete Projekte engagieren. Mit LE.NA kann eine Kommune ein Stimmungsbild zur aktuellen Situation in der Gemeinde erhalten. Der Befragungszeitraum beträgt circa vier Wochen.
Auch wurde das Gremium über den Aufruf des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herrn Hubert Aiwanger, zum Bewerbungslauf Windkümmerer 2.0 in Bayern informiert. Nach Vorstellung der Auszüge aus dem Energieatlas Bayern zum Standortertrag und zur Standortgüte traf der Gemeinderat Steinach die Entscheidung sich für die Windoffensive zu bewerben.
nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur dringenden Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges. Auch wurde der Gestattungsvertrag zur Errichtung einer Grundwassermessstelle durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf auf einer Teilfläche von zwei Quadratmetern des gemeindlichen Grundstückes Flurnummer 1945, Gemarkung Steinach, genehmigt.