Sitzung vom 24.1.2019  07.02.2019  21.02.2019  21.03.2019  04.04.2019   16.04.2019   16.05.2019   23.05.2019   19.06.2019   18.07.2019   01.08.2019   05.09.2019   17.10.2019   31.10.2019   28.11.2019   19.12.2019

Überdurchschnittliches Defizit im Kinderhaus


1 000 Euro für Seniorenbetreuung – neue Fahrzeuge für FFW Steinach

 

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 mit der Betriebskostenabrechnung des Kinderhauses Sankt Ursula auseinandergesetzt, die ein überdurchschnittliches Defizit aufweist. Die Unternehmergemeinschaft Steinach-Süd beantragte Maßnahmen im Gewerbegebiet Steinach-Süd, die dem vermehrten Müllaufkommen und der Thematik parkende Lastwagen Rechnung tragen. Die Jahresrechnung 2018 wurde dem Gemeinderat vorgelegt und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben. Der Gemeinderat Steinach gewährte zur Seniorenbetreuung einen Zuschuss für das Jahr 2019 in Höhe von insgesamt 1 000 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe von neuen Fahrzeugen für die Feuerwehr.

Einen großen Zeitraum nahm die Erläuterung der Betriebskostenabrechnung 2018 für das Kinderhaus Sankt Ursula ein. Die Gemeinde Steinach hat mit der Katholischen Kirchenstiftung, die Träger des Kinderhauses ist, eine Vereinbarung, die eine Kostendeckelung für die Kirchenstiftung in Höhe von 10 000 Euro vorsieht. Ein darüber hinausgehendes Defizit übernimmt die Gemeinde Steinach. Das Betriebskostendefizit betrug in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 61 400 Euro. Für 2018 weist die Abrechnung ein Defizit von 331 479 Euro aus. Hiervon übernimmt die Kirchenstiftung laut der Vereinbarung mit der Gemeinde Steinach 10 000 Euro. 80 159 Euro entfallen auf Investitionen, sodass 241 320 Euro Defizit zu Buche stehen. Aufgrund der überdurchschnittlichen Höhe des Betriebskostendefizits des Kinderhauses Sankt Ursula für das Kalenderjahr 2018 erläuterte die wirtschaftliche Leitung des Kinderhaues, Barbara Windstetter, die Ursachen für die negative Entwicklung. Laut Windstetter sind die Personalkosten im Kalenderjahr 2018 um 150 000 Euro gestiegen. Der Personalbedarf wurde entsprechend der ursprünglichen 118 Buchungen angepasst. Zu Beginn des Kindergartenjahres wurden aufgrund von Stornierungen 100 Kinder betreut.

2017 01 25 Kindergarten 8
Zur Absicherung des Einsatzes ausreichenden pädagogischen Personals ist nach der Kinderbildungsverordnung für je 11 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen, was einem Anstellungsschlüssel von 1:11 entspricht. Empfohlen wird ein Anstellungsschlüssel von 1:10. Im Kinderhaus Sankt Ursula lag der Durchschnitt bei 1:6,73. Auf Landkreisebene beträgt der Anstellungsschlüssel 1:8,62. Dies deutet auf eine personelle Überbesetzung hin, so die Auskunft des Landratsamtes.

Auf Rückfragen der Mitglieder des Gemeinderates, erörterte Gemeinderätin Martina Neumaier, die auch Mitglied der Kirchenverwaltung in Steinach ist, die Gründe zur Steigerung des Betriebskostendefizits. Zunächst erklärte Frau Neumaier, dass der Kirchenverwaltung die Buchhaltung mit dem voraussichtlichen Betriebsergebnis für das Kalenderjahr 2018, bedingt durch die Kündigung der Buchhalterin, erst im Oktober 2018 vorgelegt wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass eine enorme Steigerung des Betriebskostendefizits vorlag. Die Kirchenverwaltung konnte dieser Entwicklung nicht mehr gegensteuern. Kirchenverwaltungsmitglied Martina Neumaier gab zudem an, dass der Kirchenverwaltung Entscheidungen zu Anschaffungen und Personalentscheidungen zum Teil vorenthalten wurden.
Der Gemeinderat beschloss das Gesamtbetriebskostendefizit zu bezahlen. Seitens der Kirchenstiftung Sankt Michael Steinach ist der Gemeinde Steinach, entsprechend der Vereinbarung zur Übernahme des Betriebskostendefizits, der Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2019 vorzulegen.

 

Lösung für parkende Lastwagen angestrebt


Bereits im Oktober wurde der Gemeinderat über die Problematik parkender Lastkraftwagen und daraus resultierender Verunreinigungen informiert. Nun haben sich mehrere Unternehmer aus dem Gewerbegebiet Steinach-Süd erneut an den Gemeinderat gewandt. Die Unternehmensgemeinschaft stellte den Antrag, dass die Gemeinde Maßnahmen einleiten sollte, welche das „wilde Parken“ von Lastwagen in geregelte Bahnen lenken soll. Des Weiteren parken die Lastwagen im Halteverbot und in den unbefestigten Grünstreifen. Angegeben wurden auch Fälle von Umweltverschmutzung durch Mülltüten und Speiseabfälle. Bürgermeister Karl Mühlbauer erklärte, dass die Unterzeichner des Antrages der Unternehmensgemeinschaft Steinach-Süd zu einem Gesprächstermin in das Rathaus Steinach eingeladen werden. Anlässlich dieses Termins können im Gespräch Lösungsvorschläge zu den im Antrag erläuterten Problemen erarbeitet werden.

Die Jahresrechnung 2018 wurde dem Gemeinderat vorgelegt und schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 5 640 700 Euro und im Vermögenshaushalt mit 5 106 556 Euro. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1 273 669 Euro erwirtschaftet werden. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 4 491 676 Euro zugeführt. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wurde zur Kenntnis genommen und wird an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

Der Gemeinderat vergab die Aufträge zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens und eines Versorgungs-Lastwagens für die Feuerwehr Steinach. Die Kosten belaufen sich für den Mannschaftstransportwagen auf 88 336 Euro und den Versorgungslastkraftwagen auf 242 805 Euro.

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die 72 Stunden-Aktion des Kreisverbandes der Katholischen Landjugend vom 23. bis 26. Mai. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land hält am 30. März wieder eine gemeinsame Müllsammelaktion „Sauber macht lustig“ ab.

Für die Erweiterung der Photovoltaikanlage in Hoerabach fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss und die entsprechenden Beschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes der Gemeinde Steinach.

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Sitzung vom 07.02.2019

Minimale Einwendungen beim Deckblattverfahren

Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren GE/GI Steinach Süd wurden abgewägt

 

Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Deckblattverfahren GE/GI Steinach Süd aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange war der Schwerpunkt der Sitzung des Gemeinderates vom 7.2.2019.

Der Gemeinderat nahm Stellung zur Aufstellung einer 2. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Pittrich, Gemeinde Kirchroth. Einwendungen hierzu wurden nicht erhoben.

Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes GE/GI Steinach Süd mit Deckblatt Nr. 1, sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 36 und des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 12 stand im Mittelpunkt der Sitzung.

 

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauleitplanungsverfahren GE/GI Steinach Süd sind zwei Stellungnahmen bei der Gemeinde Steinach eingegangen. Die Haupteinwände der Stellungnehmer betreffen die Erschließung des Plangebietes sowie die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgrund von Beschattung der laut Bebauungsplan festgesetzten Einzelbäume. Die weiteren Einwendungen wie z.B. die Forderung der Festsetzung von Halteverboten sowie Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Müll betreffen nicht die Bauleitplanung. Sofern es erforderlich ist, werden Maßnahmen hiergegen nach Erschließung des Gebietes angeordnet.

Aus der Beteiligung der Fachstellen und Träger öffentlicher Belange wurde auch seitens des Bayerischen Bauernverbandes gefordert, dass von einer Pflanzung großkroniger Laubbäume abzusehen ist, da diese, bedingt durch deren Schatteneinwirkung, Beeinträchtigungen für angrenzende landwirtschaftliche Flächen darstellen. Hierzu fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass von der Pflanzung von Einzelbäumen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht abgesehen wird. Eine Beschattung der betroffenen Flächen findet aufgrund der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche im östlichen Bereich nur bis Vormittag statt. Der Abstand der weiteren öffentlichen Grünflächen, in welchen die Pflanzung von Einzelbäumen vorgesehen ist, zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen beträgt 10 bis 12 Meter. Eine Beschattung der Feldstücke ist hier nicht zu erwarten.

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf brachte die Einwendung, dass der Planungsbereich das Überschwemmungsgebiet des Steinachbaches im Bereich der Rothamer Kreuzung berührt. Die festgesetzte Überschwemmungsfläche im Planungsbereich umfasst ca. 1000 m². Die Baugrenze muss außerhalb des 100 jährlichen Überschwemmungsgebietes liegen. Der Gemeinderat beschloss hierzu, dass eine Klärung mit dem Wasserwirtschaftsamt herbeizuführen sei. Es bestehe nämlich unter anderem die Möglichkeit im Bereich des Überschwemmungsgebietes Stellplatz-oder Parkplatzflächen zu schaffen, sofern eine Auffüllung des Ursprungsgeländes unterbleibt.

Der Gemeinderat wurde informiert, dass der Bauantrag zum Anbau von zwei Garagen an das Feuerwehrgerätehaus Steinach mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom

  1. Januar 2019 genehmigt wurde.

 

Bürgermeister Karl Mühlbauer verlas den Antrag einer Bürgerin zur Umstellung der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Steinach Rotham, der an das Landratsamt Straubing-Bogen gerichtet und zur Information an die Gemeinde Steinach weitergeleitet wurde. Laut Angaben der Antragstellerin wird dem Verkehr auf der Kreisstraße SR 8 in der Regel Vorfahrt gewährt. Nach Eintreffen von Verkehr aus den Seitenstraßen (Rothamer Straße/Bayerwaldstraße) schaltet die Ampel sehr schnell auf Rot für den Verkehr auf der Kreisstraße SR 8. Siebzig Prozent des Verkehrs der dieses Umschalten auslöst, möchte nur nach rechts auf die Kreisstraße SR 8 abbiegen. Die Verlängerung der Schaltphasen und das Anbringen eines Grünen Pfeils könnten zu einer Besserung der Situation führen.

 

Bezüglich der Bauplatzvergabe im Bereich des Baugebietes Oberes Dorf II Steinach, Bauabschnitt 5, wurde dem Gemeinderat an Hand einer Graphik dargestellt, welche Bauplatzwerber vorgemerkt wurden. Die Gemeinde Steinach hat im genannten Bauabschnitt nur fünf Bauplätze zur Verfügung.    Pfeil nach oben


Sitzung vom 21.02.2019

 

Sanierung des Leichenhauses wurde beschlossen

Anträge des Tennisclub Steinach e.V. und des Gemeinderates Fischer wurden vertragt

 

In der Sitzung vom 21.02.2019 des Gemeinderates wurde über den Antrag des Tennisclub Steinach e.V. zur Übernahme der Wassergebühren und zur Unterstützung bei der Pflege der Außenanlagen beraten. Für die Gemeindebücherei Steinach werden eine Arbeitsplatte und ein Sonder-Zeitschriftenschrank angeschafft. Auch die Sanierung des Leichenhauses in Steinach war ein Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung.

Der Tennisclub Steinach stellte den Antrag auf Befreiung von den Wassergebühren und Unterstützung bei der Pflege der Außenanlagen. Der Vorsitzende des Vereins begründete seinen Antrag unter anderem damit, dass sämtliche Vereine, deren Räumlichkeiten an den Wasserzähler der Alten Turnhalle angeschlossen sind, von der Zahlung von Wassergebühren befreit sind. Die Kosten für die Bewässerung der Sportplätze werde ebenso von der Gemeinde Steinach getragen. Da der Verein erfolglos versucht hat einen Platzwart zu finden, bat der Vorsitzende ebenso um die Unterstützung der Gemeinde Steinach in Form von Übernahme der Grünpflegearbeiten durch den Bauhof der Gemeinde Steinach. Der Gemeinderat regte an, dass der Tennisclub Steinach e.V. intern beraten könnte einen Brunnen für die Bewässerung der Anlagen zu erstellen. Für die Bewässerung der Sportplätze wurde durch den Allgemeinen Sportverein Steinach in Eigenregie ein Brunnen geschaffen. Auch für die Pflege der Grünanlagen des Vereins sollte zunächst eine andere Lösung angestrebt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde vorerst vertagt.

Für die Bücherei Steinach war bereits im Haushaltsjahr 2018 die Anschaffung einer Arbeitsplatte für die Theke geplant, die Anschaffung wurde nicht getätigt. Zusätzlich zur Erneuerung der Arbeitsplatte sollten im Haushaltsjahr 2019 noch ein Sonder-Zeitschriftenschrank sowie Bürotische angeschafft werden. Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffungen in Höhe von €4.309,00.

Für die Dachsanierung des Leichenhauses wurde dem Gemeinderat ein Kostenangebot vorgelegt. Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung des Daches betragen € 7.042,59. Auch die Fassade des Leichenhauses weist Schäden auf, welche im Anschluss an die Dachsanierung behoben werden. Es werden nur die wesentlichen Schäden repariert, da langfristig der Neubau des Leichenhauses mit einer Verabschiedungshalle geplant ist.

Zum Antrag auf Vorbescheid auf Abriss des Wohngebäudes in Steinach, Moos 1, und zum Anbau eines Wohngebäudes erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Der Gemeinderat erteilte ebenso eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße wegen Abweichung von der zulässigen Dachneigung zur Errichtung eines Zweifamilienhaues in Münster,

Gabriel-von-Seidl-Straße 8.

 

Bereits im Oktober 2018 sprach eine Gemeindebürgerin bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Pellham-Wolferszell in der Gemeindeverwaltung Steinach vor. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 60 km/h. Im Zeitraum vom 13. November 2018 bis 22. November 2018 wurden an genannter Stelle Geschwindigkeitsmessungen durch die Gemeinde Steinach durchgeführt. Im Durchschnitt betrugen die Überschreitungen 65,38 Prozent. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass der Sachverhalt auf die nächste im Gemeindebereich stattfindende Verkehrsschau verwiesen wird.

Im Bereich der Riedstraße werden aufgrund einer weiteren vorliegenden Beschwerde zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in nächster Zeit Messungen durch die Gemeinde Steinach durchgeführt.

Das Mitglied des Gemeinderates, Herr Josef Fischer, stellte den Antrag, dass der Beschluss zur Übernahme des Betriebskostendefizites des Kinderhauses Sankt Ursula vom 24. Januar 2018 aufgehoben werden sollte. Auch der Beschluss des Gemeinderates vom 19. April 2018 zur Gewährung eines Zuschusses zur Innenrenovierung der Pfarrkirche Sankt Michael in Steinach in Höhe von € 94.000,00 sollte aufgehoben werden. Der gesamte Vorgang zur Übernahme des Betriebskostendefizites des Kinderhauses Sankt Ursula für das Kalenderjahr 2018 wird aktuell von der kommunalen Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Der Tagesordnungspunkt zur Aufhebung des entsprechenden Beschlusses wurde vertagt, da die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht vorliegt. Auch der Antrag zur Aufhebung des Beschlusses Gewährung eines Zuschusses zur Innenrenovierung der Pfarrkirche Sankt Michael in Steinach wurde zurückgestellt.

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass das Brückengeländer in der Bachstraße erneuert wurde. Im Eingangsbereich des Rathauses wurde der beschädigte Bodenbelag erneuert. Bürgermeister Karl Mühlbauer erläuterte, dass der gesamte Bodenbelag gereinigt und neu versiegelt wird. Im Anschluss an diese Arbeiten erhalten der Eingangsbereich und das Treppenhaus einen neuen Farbanstrich.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die im Kalenderjahr 2018 eingegangenen Spenden sowie deren Verwendung durch den Gemeinderat genehmigt. Aufgrund von zwei vorliegenden Anträgen auf Erlass von Kanalgebühren beriet der Gemeinderat über die Änderung der Richtlinie über den Erlass und Teilerlass von Kanalgebühren vom 10. September 2015 hinsichtlich der Festsetzung einer Beitragsbemessungsgrenze für Härtefälle. Hierüber wird in einer der folgenden Sitzungen entschieden.

Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Steinach, Oberes Dorf II, Bauabschnitt V wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 05. Februar 2019 im Rathaus der Gemeinde Steinach statt. Von den 16 angeforderten Leistungsverzeichnissen wurden zum Submissionstermin fünf Leistungsverzeichnisse abgegeben. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma STRABG AG, zur Angebotssumme in Höhe von € 712.878,61 vergeben wird. Pfeil nach oben


Sitzung vom 21.03.2019

Gemeinderat sagt „Ja“ zu Trauungen im Alten Schloss Steinach

 

Der Gemeinderat steht dem Antrag zur Vornahme von standesamtlichen Trauungen positiv gegenüber

Der Pächter der Schlossgaststätte Steinach stellte den Antrag auf zukünftige Vornahme von Trauungen im Alten Schloss Steinach, sowie im Schlossgarten Steinach. So sollten die Trauungen bei schönem Wetter im Schlossgarten und bei schlechter Witterung in den Gastronomieräumen des Alten Schlosses Steinach stattfinden.

Gemäß § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes sind Eheschließungen in einer der Bedeutung würdigen Form durchzuführen. Die würdige Form wird in erster Linie durch entsprechende Räumlichkeiten gewährleistet. Hotels, Gaststätten oder ähnliche Betriebe sind nicht wegen ihrer sonstigen Zweckbestimmung von vornherein als Eheschließungsort auszuschließen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Nutzung der Räumlichkeiten nicht die Begründung von Vertragsbeziehungen zwischen den Eheschließenden und dem gastronomischen Betrieb voraussetzt. Der Gemeinderat stand dem Antrag zur Vornahme von standesamtlichen Trauungen im Alten Schloss Steinach positiv gegenüber. Vor Widmung der Räumlichkeiten des Alten Schlosses Steinach ist jedoch die rechtliche Sicherung der Nutzung in Form einer Nutzungsvereinbarung mit den Eigentümern herbeizuführen. Sollten die standesamtlichen Trauungen im Alten Schloss Steinach durchgeführt werden, sind auch die standesamtlichen Gebühren aufgrund des Verwaltungs-Mehraufwandes neu zu kalkulieren.

Die Gemeinde Kirchroth hat die Änderung des Flächennutzungs-und Landschaftsplanes beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Steinach aufgefordert eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Nach Vorlage Entwürfe mit den textlichen und planlichen Festsetzungen fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungs-und Landschaftsplanes der Gemeinde Kirchroth vorliegen.

Für den Neubau eines Carports in Steinach, Gemarkung Steinach, Flurnummer 449/8 wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg II zu der Baugrenze beantragt. Die Befreiung wurde durch den Gemeinderat erteilt. Ebenso wurde für den Neubau eines Carports und einer Garage in Münster, Flurnummer 151/13 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße hinsichtlich der Dachform beantragt. Der Gemeinderat erteilte auch hierzu die erforderliche Befreiung.

Zum Wohnhausneubau mit Garage in Münster, Wiedenhofstraße 5b, erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.

Für die Europawahl, die am 26. Mai 2019 stattfindet, wurden die Wahlvorsteher-/innen sowie die Briefwahlvorsteher-/innen bestellt. Auch die Wahlbezirke und die Briefwahlbezirke wurden festgelegt. Für den Gemeindebereich Steinach werden die Wahlbezirke Steinach I und Steinach II mit Sitz an der Grundschule Steinach gebildet. Für den Ortsteil Münster wurde der gleichnamige Wahlbezirk bestimmt. Die Wahl wird im Pfarrheim Münster durchgeführt. In Anbetracht der steigenden Anzahl von Briefwählern-/innen werden anlässlich der Europawahl zwei Briefwahlbezirke, Briefwahl 011 und Briefwahl 012, gebildet.

Aufgrund von anhaltenden Regenfällen im Zeitraum 14. März 2019 bis 16. März 2019 wurden Grundstücke im Bereich des Steinachbaches sowie Kellerräume im Bereich der Kinsach überflutet. Aufgrund eingehender Beschwerden von Gemeindebürgern erklärte Bürgermeister Karl Mühlbauer den Anwesenden, dass die Räumung des Steinachbaches für das Jahresbauprogramm des Zweckverbandes zum Unterhalt Gewässer III. Ordnung angemeldet wurde. Außerdem hat die Gemeinde Steinach den Planungsauftrag zur Erstellung eines integralen Hochwasserrückhaltungskonzeptes für den Bereich Steinachbach und Schanzlbach erteilt. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird die Bestandsaufnahme im betroffenen Bereich so bald wie möglich durchgeführt.

Die Erschließungsvereinbarung zur Erdgasversorgung im Baugebiet Steinach, Oberes Dorf II, Bauabschnitt V, wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Für die Erstellung von 15 Parzellen erhebt der Netzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH, eine Vorausleistung von der Gemeinde Steinach in Höhe von € 19.992,00. Die Anschlusskostenbeiträge der einzelnen Anschlussnehmer werden bei Zustandekommen eines Netzanschlussvertrages angerechnet.

Die gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „Rotham II/1“ in den Steinachbach endet zum 31. Januar 2020. Nach Wertung der Angebote wurde der Planungsauftrag an die MKS Ingenieure GmbH, Ascha, erteilt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über den nachträglichen Einbau einer Klimaanlage in den Anbau des Rathauses in Steinach beraten. Pfeil nach oben


 

Sitzung vom 04.04.2019

Stellungnahmen zum Deckblattverfahren GE/GI Steinach Süd wurden behandelt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange ist erneut durchzuführen

Nach Durchführung der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Steinach aufgrund von Einwendungen des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Art der baulichen Nutzung das baurechtliche Auslegungs-und Beteiligungsverfahren erneut durchzuführen.

Die im Rahmen der zweiten Beteiligung angegebenen Emissionskontingente wurden durch das Landratsamt Straubing-Bogen, Immissionsschutz, geprüft und als plausibel befunden. Die Abgrenzungen der unterschiedlichen Nutzungen sind jedoch nicht abschließend schlüssig und daher entsprechend zu überarbeiten. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht ist anstelle des GE 3mB ein

GI 4mB festzusetzen, da für dieses Gebiet in nördlicher Ausbreitungsrichtung ein Emissionskontingent von mehr als 65 dB(A) pro Quadratmeter tags festgesetzt wurde. Diese Änderung erfordert eine nochmalige Auslegung und Beteiligung. Nach Einarbeitung der Änderung wird die Gemeinde Steinach eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Behördenbeteiligung in angemessen verkürzter Form durchführen.

 

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Bauvorhaben Abriss des Wohngebäudes Moos 1 und Anbau eines Wohnhauses als Erweiterung des bestehenden Wohnhauses forderte das Landratsamt Straubing-Bogen nach Änderung der Planung erneut das Einvernehmen der Gemeinde Steinach zum Vorhaben. So wurde der Antrag auf Vorbescheid nach Prüfung der Planung dahingehend geändert, dass eine „Einschiftung zwischen Alt und Neu“ erfolgen muss. Der Gemeinderat erteilt hierzu das Einvernehmen. Auch zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Grenzgarage in Steinach, Hohe-Kreuz-Straße 1, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegende Investitionsprogramm sind Bestandteile des Haushaltsplanes. Die für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Investitionen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Für den Bereich Feuerlöschwesen sind für das Haushaltsjahr 2019 Investitionen in Höhe von ca. € 450.000,00 insbesondere für die Anschaffung eines Versorgungs-LkW`s und eines Mannschaftstransportwagens, zu berücksichtigen. Nachdem die Straßensanierung der August-Schmieder-Straße in Steinach nicht im Kalenderjahr 2018 verwirklicht wurde, sind die Kosten im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von ca.€ 900.000,00 einzuplanen. Im Bereich Wohnbauförderung werden Kosten für die Erschließung des Bauabschnittes V im Baugebiet Oberes Dorf II in Höhe von ca. € 800.000,00 entstehen. Für den Grunderwerb und die Herstellung der westlichen Erschließungsstraße im Bereich des Gewerbegebietes GE/GI Steinach Süd sind im Haushaltsjahr 2019 Investitionen in Höhe von ca. € 2.500.000,00 zu tätigen. Der Gemeinderat befürwortete das vorläufige Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2019 sowie den Finanzplan. Die Kostenansätze können entsprechend in den Vermögenshaushalt eingearbeitet werden.

Im weiteren Verlauf der Sitzung teilte der Erste Bürgermeister unter dem Tagesordnungspunkt Informationen mit, dass die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde eine Stellungnahme zur Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Steinach zur Übernahme des Betriebskostendefizits des Kinderhauses Sankt Ursula abgegeben hat. Demnach hat die Gemeinde Steinach die Betriebskostendefizitvereinbarungen zwischen der Katholischen Kirchenstiftung Steinach und der Gemeinde Steinach durch das Landratsamt Straubing-Bogen nachträglich genehmigen zu lassen. Die Genehmigungsfähigkeit der Vereinbarungen wurde durch die Rechtaufsichtsbehörde in Aussicht gestellt.

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 03. April 2019 den Antrag auf Normenkontrolle sowie den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Gemeinde Steinach wegen dem Bebauungs-und Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet (WA) Ziegelofenweg II an die Gemeinde Steinach übersandte. Die Anträge auf Normenkontrolle und die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden von jeweils drei Personen aus dem Gemeindebereich Steinach beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt. Die Gemeinde Steinach hat binnen sechs Wochen eine Stellungnahme beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abzugeben.

 

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Mitglieder auch über den Ablauf einer Besprechung mit den Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen aus dem Gewerbegebiet Rotham II/I. Mit Antrag vom 14. Dezember 2018 wurde die Gemeinde Steinach auf die Problematik um „wild parkende LkW´s“ und daraus resultierende Müllablagerungen im Gewerbegebiet hingewiesen. Bei dem Termin konnten Lösungsansätze zur Behebung der Probleme erarbeitet werden. Die Gemeinde Steinach wird in der nächsten Zeit einen Ortstermin mit der Polizeiinspektion Straubing durchführen, um abzuklären, durch welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen das „wilde Parken“ LkW`s verhindert werden kann. Pfeil nach oben


Sitzung vom 16.04.2019

Haushaltsplan 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von zwölf Millionen wurde beschlossen

 

In der Sitzung vom 16.04.2019 des Gemeinderates wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Kalenderjahr 2019 erlassen. Der ausgeglichene Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt mit € 5.522.500,00 und im Vermögenshaushalt mit € 6.407.400,00 ab. Neben dem Haushaltsplan wurden auch der Stellenplan sowie der Finanzplan durch den Gemeinderat genehmigt.

Die Katholische Landjugend Steinach beantragte die Nutzung die Erlaubnis zur Nutzung des Festplatzes sowie der Toilettenanlagen zur Veranstaltung des Johannifeuers am 15. Juni 2019.

Der Gemeinderat genehmigte die Nutzung unter der Voraussetzung, dass im Vorfeld der Veranstaltung ein Gespräch mit der Vorstandschaft in der Gemeindeverwaltung Steinach stattfinden sollte, anlässlich dessen die Anwesenden über ordnungs-und sicherheitsrechtliche Vorschriften belehrt werden.

Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Steinach, Wolfsberg 2 und 2a, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach Oberes Dorf II zur Errichtung einer Grenzmauer in Steinach, Hohenburgstraße 15 wurde ebenso befürwortet.

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Ziegelofenweg II in Münster werden voraussichtlich im Juni dieses Jahres beginnen. Im Rahmen der Erschließung sollte auch der bereits bestehende Gehweg im Hohlweg hinführend zum Baugebiet verlängert werden. Auch die Berghofstraße sollte in Richtung Osten abschließend mit der letzten Bauparzelle um 24 Meter verlängert werden. Die Kosten für beide Vorhaben betragen € 27.600,00. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben nach Vorlage der Planungsunterlagen zu.

Den Hauptteil der Gemeinderatssitzung bildeten die Haushaltsberatung sowie der Erlass der Haushaltssatzung 2019. Zunächst wurden dem Gemeinderat an Hand des Vorberichtes die wesentlichen Eckdaten zum Haushaltsplan vorgestellt. Der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2019 schließt im Verwaltungshaushalt mit € 5.522.500,00 und im Vermögenshaushalt mit € 6.407.400,00, das Gesamtvolumen beträgt demnach € 11.929.9020,00. Die bedeutendsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind die Gewerbesteuer in Höhe von € 820.000,00 sowie der Einkommensteueranteil in Höhe von € 2.040.000,00. Bei den Ausgaben liegen die Schwerpunkte bei den Personalkosten in Höhe von € 1.085.000,00 sowie bei der Kreisumlage in Höhe von

€ 1.489.100,00.

Die Zuführung vom Verwaltungs-in den Vermögenshaushalt beträgt € 692.300,00. Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt finanziert sich der Vermögenshaushalt durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 2.798.000,00 sowie durch Beiträge in Höhe von

€ 2.129.500,00, durch Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von € 238.900,00, sowie durch Erlöse aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von € 535.000,00. Die graphische Darstellung zur Schuldenentwicklung zeigte, dass die Gemeinde Steinach seit 2018 schuldenfrei ist. Eine Kreditaufnahme ist zur Verwirklichung der geplanten Investitionen im Haushaltsjahr 2019 nicht erforderlich. Nachfolgend wurden das Investitionsprogramm sowie der Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt.

Im Bereich Feuerlöschwesen werden Investitionen in Höhe von € 331.400,00 zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens sowie eines Versorgungs-LkW`s getätigt. Die Klassenräume der Grundschule Steinach sollen mit Schallschutzdecken ausgestattet werden. Hierfür werden voraussichtlich Kosten in Höhe von € 60.000,00 entstehen. Die Investitionsumlage, die an den Schulverband Parkstetten zu leisten ist beträgt ca. € 50.000,00. Resultierend aus dem Betriebskostendefizit 2018 werden an das Kinderhaus Sankt Ursula Investitionszuweisungen in Höhe von € 100.000,00 geleistet. Im Kalenderjahr 2019 soll auch der vollständige Ausbau des Geh-und Radweges von der Kreuzung Rotham in Richtung Steinach erfolgen. Für die Verwirklichung des Vorhabens wurden sowohl für den Grunderwerb als auch für die Bauausführung Kosten in Höhe von € 210.000,00 veranschlagt. Im Bereich Wohnbauförderung ist, bedingt durch die Veräußerung von Wohngrundstücken, mit Einnahmen in Höhe von € 300.000,00 zu rechnen. Die Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen werden ca. € 560.000,00 betragen. Demgegenüber stehen Ausgaben für die Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet Oberes Dorf II in Höhe von gesamt

€ 930.000,00. Die Ausgaben im Bereich Straßensanierungen betragen ca.€ 800.000,00. Dabei entfällt der Hauptanteil auf die Sanierung der August-Schmieder-Straße in Steinach. Bereits im Jahr 2019 wird die Gemeinde Steinach mit der Erschließung des Gewerbe-und Industriegebiets Steinach beginnen. Der Erschließungskostenanteil beträgt dabei € 1.500.000,00. Für den Grunderwerb von öffentlichen Verkehrs-und Grünflächen wurde eine Million Euro veranschlagt.

Abschließend wurde auch der Stellenplan für das Jahr 2019 durch den Gemeinderat gebilligt.

Aufgrund von zwei Anträgen auf Normenkontrolle sowie von zwei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, welche beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungs-mit Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet (WA) Ziegelofenweg gestellt wurden, benötigt die Gemeinde Steinach eine anwaltliche Vertretung in dieser Angelegenheit. Der Gemeinderat genehmigte die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verwaltungs-und Baurecht zur anwaltschaftlichen Vertretung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

 

Bereits in der Sitzung vom 21. März 2019 wurde über die Erweiterung des Lärmschutzwalles an der Bundesautobahn A 3 beraten. Nachdem der Erste Bürgermeister Karl Mühlbauer Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer zur Möglichkeit des Grunderwerbs Kontakt aufgenommen hat, wurde nun ein Kaufpreis für die zu erweiternde Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern festgesetzt. Pfeil nach oben

Sitzung vom 16.05.2019

Straßensanierung bringt viele offene Fragen mit sich

Anwohner der August-Schmieder-Straße brachten Anliegen vor.

 

Vor der Sitzung des Gemeinderates am 16.05.2019 fand ein Ortstermin mit dem Gemeinderat anlässlich der Sanierung der August-Schmieder-Straße statt. Da von Seiten einiger Anwohner Anträge an die Gemeinde Steinach gerichtet wurden, konnte sich der der Gemeinderat vor der Beratung in der nachfolgenden Sitzung über die Situation vor Ort informieren. Um auftretende Fragen zu klären, nahmen auch Herr Wolfgang Simon und Herr Philipp Schmidbauer vom Ingenieurbüro Sehlhoff am Ortstermin teil.

 

Auf dem Grundstück eines Eigentümers in Steinach bei Kirchweg 13, befindet sich, angrenzend an die August-Schmieder-Straße, eine Stützmauer, welche laut Angaben des Eigentümers vor circa 50 bis 60 Jahren durch die Gemeinde Steinach errichtet wurde. Die Mauer dient in erster Linie dem Zweck die Fahrbahn der August-Schmieder-Straße abzustützen. Anlässlich des Ortstermins erklärte der Eigentümer, dass es deutlich zu erkennen sei, dass die Mauer, bedingt durch Fahrbahnasphaltierungen in den vergangenen Jahrzehnten, erhöht wurde.

Der Durchfahrts-und Schwerlastverkehr im betroffenen Bereich hat in den letzten Jahren stark zugenommen, wodurch die Mauer stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Eigentümer beantragte daher, dass die Stützmauer im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße abgerissen und neu errichtet werden sollte. Da die Herstellung der Mauer in Betonbauweise mindestens vierzehn Tage in Anspruch nehmen wird und die beauftragte Firma nicht über die erforderlichen zeitlichen Kapazitäten verfügt, wurde darüber beraten, die Herstellung mittels L-Steinen durchzuführen. In der Gemeinderatssitzung wurde außerdem darüber beraten, eine Teilfläche des Grundstückes zu erwerben, da es aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll wäre, im Einfahrtsbereich Kirchweg-August-Schmieder-Straße ein Sichtdreieck zu schaffen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Herstellung der Mauer mit L-Steinen erfolgen soll. Die beauftragte Tiefbaufirma soll ein Angebot für diese Arbeiten erstellen.

Der Eigentümer des Grundstücks August-Schmieder-Straße 47 beantragte die Absenkung des Bordsteines vor seinem Grundstück auf einer Länge von etwa acht Metern. Der Gehweg wurde dort schon vollständig hergestellt, jedoch ist dieser, nach Meinung des Eigentümers, zu hoch, so dass der Zaunsockel nur noch minimal sichtbar sei. Der Eigentümer beantragte daher, dass der Gehweg abgesenkt werden sollte. Herr Wolfgang Simon vom Ingenieurbüro Sehlhoff erklärte hierzu, dass sich die Höhe des Gehwegs nach dem Höhenniveau der Straße richten würde. Es sei unmöglich und nicht zielführend, beim Bau des Gehweges auch auf die Sichtbarkeit diverser Zaunsockel Rücksicht zu nehmen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Tiefbaufirma zunächst eine Kostenaufstellung über die Zusatzkosten, die für die Absenkung des Gehweges entstehen, erstellen soll. Die Entscheidung über den Antrag wurde vertagt.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden auch Bauanträge behandelt. Die Firma Erich Sennebogen Holding GmbH u. Co. KG stellte den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Service Centers, bestehend aus Ersatzteillager, Büro und Verwaltung, sowie Werkstatt mit Büroteil auf den Flurnummern 888,889,890,891, Gemarkung Steinach. Dem Gemeinderat wurde die Planung zum Vorhaben vorgestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 04. Februar 2019 beantrage der Tennisclub Steinach die Übernahme von den Wassergebühren zur Bewässerung der Tennisplätze. Der Verein argumentierte, dass sämtliche am Sportzentrum ansässige Vereine, von der Zahlung von Wassergebühren befreit sind. Nach Vorstellung des Antrages erklärte das Mitglied des Gemeinderates, Herr Dr. Tobias Kaiser, stellvertretend für den Verein, dass der Antrag zurückgenommen wird, da der TC Steinach für die Bewässerung der Tennisplätze in Eigenregie einen Brunnen erstellen wird.

Der Eisstockclub Steinach-Münster beantragte die Umgestaltung einer Teilfläche des Spielbetriebsgeländes am Sportzentrum zur Schaffung von Parkplätzen. Der nordwestliche Teil des Asphaltbahngeländes weist schwere Schäden auf und kann vom Verein nicht mehr für Übungszwecke genutzt werden. Auf der Gesamtfläche mit einem Umfang von circa 500 Quadratmetern könnte die Gemeinde Steinach zusätzliche Parkplätze für die Besucher des Sportzentrums sowie für das Personal des Kinderhauses Sankt Ursula schaffen. Der Erste Bürgermeister erklärte hierzu, dass die Fläche, die an den Gehweg zum Kinderhaus angrenzt, aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht als Parkplatzfläche umgestaltet werden kann. Auf der verbleibenden Teilfläche von etwa 230 Quadratmetern im Nordosten wäre eine Umgestaltung vorstellbar. Dort müssten ein Fangnetz und ein Drahtzaun entfernt, sowie der Unterboden verstärkt und befestigt werden. Die Gemeindeverwaltung Steinach wird eine Lösung zur Umsetzung ausarbeiten.

Bereits in der Sitzung vom 21. März 2019 hat der Gemeinderat über den nachträglichen Einbau einer Klimaanlage im Anbau des Rathauses Steinach beraten. Vor der Montage einer Klimaanlage sollte zunächst eine andere Lösung gefunden werden. Als weitere Alternative wurden dem Gemeinderat Angebote zur nachträglichen Montage einer Außenbeschattung vorgestellt. Nach Beratung fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass am Anbau der Gemeinde Steinach Raffstoreanlagen (Vorbaurollladen) montiert werden sollen. In den Bürgerversammlungen, die am 10. April 2019 in Steinach und am 17. April in Münster stattfanden, wurden Wortmeldungen und Anträge an den Ersten Bürgermeister gerichtet. Die Wortmeldungen wurden dem Gemeinderat vorgetragen.

Im Rahmen der Bürgerversammlung Steinach wurde der Antrag auf Errichtung eines beidseitigen Halteverbotes im Bereich August-Schmieder-Straße 38 bis 40 und Hafnerstraße 1 gestellt. Der Antragsteller begründete seinen Antrag mit dem vermehrten Parken im Bereich der abknickenden Vorfahrtsstraße durch Besucher des Landhauses Krone. Zum Antrag fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass zunächst abzuwarten ist, ob sich im Rahmen des Ausbaus der August-Schmieder-Straße eine Besserung der Parksituation einstellen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der Antrag auf eine der folgenden, örtlichen Verkehrsschauen verwiesen. In der Bürgerversammlung Münster wurde der Antrag zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Münster und Falkenfels gestellt. Die Straße ist aktuell in einem sehr schlechten Zustand. So sind durch Regenfälle Ausspülungen und Schlaglöcher entstanden, die das Befahren erschweren. Der Gemeinderat fasste hierzu den Beschluss, dass die Straße vorerst mit einem Gräter bearbeitet werden soll, um die schwerwiegenden Schäden zu beheben.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen erläuterte der Erste Bürgermeister, dass die Gemeinde Steinach, vertreten durch den Fachanwalt Dr. Troidl, zu den Normenkontrollanträgen sowie zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung, die beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan

Ziegelfofenweg II gestellt wurden, am 13. Mai 2019 die Antragserwiderungen weitergegeben hat. Der Gemeinderat wurde auch darüber informiert, dass im Bereich der Gemeindestraßen Ausbesserungs-und Reparaturmaßnahmen in der Kellerbergstraße, Wolferszell, Wolfsberg vorgenommen werden sollen. Auch die Umgestaltung des Parkplatzes in der Hafnerstraße soll in nächster Zeit erfolgen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Arbeiten zur Behebung der Straßenschäden sowie die Stemmarbeiten und das Setzen Randsteine beim Parkplatz in der August-Schmieder-Straße durch die Firma STRABAG durchgeführt werden.

Zu zwei Anträgen auf Erlass der Kanalgebühren entschied der Gemeinderat, dass ein Erlass aufgrund sachlicher Unbilligkeit jeweils nicht in Betracht kommt. Die Überwachung und Wartung der Verbrauchsleitungen auf einem Privatgrundstück obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer. Sofern das Abwasser tatsächlich über die gemeindliche Kanalisation entsorgt wird, entsteht eine Gebührenschuld. Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit kommt somit nicht in Betracht.

Nachdem, bedingt durch die Sanierung der Ortsstraßen August-Schmieder-Straße und Hafnerstraße, vermehrt Bürger an die Gemeinde Steinach mit der Frage herantreten, ob im Zuge der Arbeiten die Zufahrten zu den Grundstücken, die im betroffenen Bereich liegen, geteert oder gepflastert werden könnten, war durch den Gemeinderat eine Entscheidung herbeizuführen, wie die in den genannten Fällen zu verfahren ist. Nach Beratung fasste der Gemeinderat hierzu den Beschluss, dass Zufahrten, welche im Rahmen der Sanierungsarbeiten beschädigt werden, wieder so hergestellt werden, wie sie ursprünglich waren. Den Forderungen und Anträgen von Bürgern auf Teerung oder Pflasterung der Zufahrten wird seitens der Gemeinde Steinach nicht stattgegeben.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 23.05.2019

Satzungsbeschluss zum Gewerbe-und Industriegebiet Steinach wurde gefasst

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung vom 23.05.2019 des Gemeinderates der Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes GE/GI Steinach Süd sowie die Feststellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 36 und zur Änderung des Landschaftsplanes mit Nr. 12 gefasst.

Unter dem ersten Tagesordnungspunkt wurde der Haushaltsplan mit dem Stellenplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Jahr 2019 vorgestellt. Zunächst erläuterte die pädagogische Leitung des Kinderhauses die Bedeutung des gesetzlich geforderten Anstellungsschlüssels. Der Mindestanstellungsschlüssel beträgt 11,0. So dürfen einer Arbeitsstunde des pädagogischen Personals nicht mehr als 11,0 gebuchte Betreuungsstunden von Kindern gegenüberstehen. Der gesetzlich empfohlene Mindestanstellungsschlüssel liegt bei kleiner gleich zehn gebuchten Betreuungsstunden gegenüber einer Arbeitsstunde des pädagogischen Personals. Hierbei ist jedoch zwischen dem Anstellungsschlüssel des Kindergartens und des Kinderhortes zu differenzieren, da der Faktor der Betreuungsstunden für das pädagogische Personal in den Kinderhort pro Kind doppelt so hoch ist wie bei den Kindern die im Kindergarten betreut werden. Die pädagogische Leitung belegte an Hand statistischer Daten, dass der Anstellungsschlüssel für Kindergärten auf Landesebene bei durchschnittlich 9,1 liegt. Auf Landkreisebene wurde ein durchschnittlicher Anstellungsschlüssel von 9,3 ermittelt. Im Bereich der Kinderkrippen liegt der Landesdurchschnitt bei 3,9 und auf Landkreisebene bei 3,4. Der errechnete Gesamtanstellungsschlüssel des Kinderhauses liegt bei circa 6,80. Die wirtschaftliche Leitung des Kinderhauses erläuterte im Anschluss den Haushaltsplan mit dem Stellenplan für das Jahr 2019. Den Hauptkostenfaktor bilden die Personalkosten in Höhe von circa 925.000,00 Euro. Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben errechnet sich für das Haushaltsjahr 2019 ein voraussichtliches Betriebskostendefizit in Höhe von etwa 318.000,00 Euro. Nach Vorstellung des Stellenplanes und der für das Haushaltsjahr 2019 geplanten Investitionen wurde von einem Mitglied des Gemeinderates beantragt, die Beschlussfassung zu vertagen. Die Unterlagen zum Haushaltsplan werden vor der Beschlussfassung über eine Zustimmung an alle Gemeinderatsmitglieder übersendet.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden auch eingegangene Bauanträge behandelt. Zum Bauvorhaben Neubau einer Montage-, Produktions- und Werkstatthalle mit Büro und Aufdachphotovoltaikanlage in Steinach, Bayerwaldstraße 17, erteilte der Gemeinderat eine Befreiung bezüglich der Abweichung der laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Dachform. Das gemeindlichen Einvernehmen zum Vorhaben wurde erteilt. Auch zum Bauantrag zum Neubau eines Bürotrakts in eine bestehende Montagehalle in Steinach, Bayerwaldstraße 17, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag der Gemeinde zur Errichtung einer Rasensport-Trainingsfläche mit Flutlichtanlage zur Nutzung für den Breiten-und Vereinssport in Steinach, Am Sportplatz 2 und 3, wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Auch zu diesem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Fitness-und Saunaraumes in einen Friseursalon in Steinach, Wolfsberg 11 stimmte das Gremium ebenso zu.

In Münster wurde im Bereich der Berghofstraße ein absolutes Halteverbot angeordnet. Gegen die Anordnung dieses Halteverbotes ist ein Antrag von Anliegern bei der Gemeindeverwaltung Steinach eingegangen. So wurden die Aufhebung des absoluten Halteverbotes und die Einrichtung einer Zone 30 im betroffenen Bereich gefordert. Nach Vorstellung des Antrages fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass dieser auf die nächste örtliche Verkehrsschau verwiesen wird. Unter dem Tagesordnungspunkt Verkehrsangelegenheiten wurde auch der Antrag auf Umsetzung des Schulbushaltestellenschildes in Rotham behandelt. Da die Linienbusse dort im schlecht einsehbaren Kreuzungsbereich halten, sind aussteigende Schüler sehr schwer von Kraftfahrzeugfahrern zu erkennen. Es bestand schon des Öfteren eine Unfallgefahr an genannter Stelle. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass eine Klärung mit dem zuständigen Busunternehmen dahingehend herbeizuführen ist, ob der Zustieg zum und der Ausstieg aus dem Bus im Straßeneinmündungsbereich bei Rotham 6 ermöglicht werden kann. So könnten Verkehrsgefährdungen für die Schüler vermieden werden.

Im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße wurde von einem Anlieger beantragt, dass eine Stützmauer, welche vor circa fünfzig bis sechzig Jahren durch die Gemeinde Steinach auf dessen Privatgrundstück errichtet wurde, entfernt und neu errichtet werden sollte. Die Mauer ist bedingt durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und den zunehmenden Schwerlastverkehr stark geschädigt worden. Im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahme könnte die Stützmauer erneuert werden. Die Gemeinde Steinach hat sich ein Kostenangebot zur Erneuerung der Mauer in der Ausführung mit L-Steinen eingeholt. Die geschätzten Kosten betragen circa 20.500 Euro. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Mauer erneuert werden soll. Weitere Verhandlungen hinsichtlich der Eigenbeteiligung des Grundstückseigentümers sind von der Gemeindeverwaltung Steinach zu führen. Ein weiterer Antrag auf Absenkung des Bordsteines auf einer Länge von elf Metern in einem anderen Abschnitt der August-Schmieder-Straße wurde ebenso behandelt. Dem Antrag wurde durch den Gemeinderat zugestimmt. Im Bereich Hafnerstraße 19 bis 24 wurde die Wasserleitung aus den Privatgrundstücken in die öffentliche Verkehrsfläche verlegt. Der Zweckverband zur Wasserversorgung hat im Bereich des Leitungsgrabens die Asphaltschicht ausgebaut. Nach Verlegung der Leitung wurde der Leitungsgraben verdichtet und mit einer Tragschicht asphaltiert. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Steinach Oberes Dorf II mit Bauabschnitt V wird die Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Wolferszell auf einem Teilabschnitt erneuert. In diesem Zuge könnte auch der Teilbereich der Hafnerstraße mit einer Feinteerschicht versehen werden. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 6.783 Euro. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme zu, sofern sich der Zweckverband zur Wasserversorgung an den Kosten beteiligt. Für die Bücherei Steinach soll eine Standvitrine mit Unterschrank angeschafft werden, in welcher Hörfiguren aufbewahrt werden sollten. Die Anschaffungskosten betragen circa 665 Euro. Eine Bezuschussung durch den Bibliotheksverband in Höhe von vierzig Prozent wurde in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung zu.

Die Kosten für die Lieferung des Mittagessens an die Grundschule Steinach wurden ab 01. Januar 2019 erhöht. Bisher wurden für Mittagsverpflegung pro Essen und Getränk 3,50 Euro berechnet. Um die Gebühren kostendeckend umlegen zu können, müssten diese nach erneuter Kalkulation auf 4,20 Euro pro Essen und Getränk erhöht werden.

Bedingt durch die Einstellung von zusätzlichem Betreuungspersonal und durch die Steigerung der Lohnkosten ist auch die Gebühr für die Mittags-und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinach ab dem Schuljahr 2019/2020 zu erhöhen. Für die Mittagsbetreuung sind die Gebühren für die Buchung an drei bis fünf Tagen pro Woche auf 48,00 Euro pro Monat und für die Nachmittagsbetreuung auf 72,00 Euro pro Monat zu erhöhen. Analog ist auch eine Gebührenerhöhung bei weniger Buchungstagen vorzunehmen. Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zur Erhöhung der Gebühren für die Mittagsverpflegung sowie für die Mittagsbetreuung zu. Die Gemeinde Steinach übernimmt das verbleibende Defizit in Höhe von 40.000,00 Euro.

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Sitzung vom 19.06.2019

Sitzungen beginnen in Zukunft um 19 Uhr

Vereinsförderung - Gemeinderatssitzung abgehalten

 

Die Katholische Landjugend Münster hat eine Bezuschussung zur Anschaffung einer neuen Musikanlage beantragt. Vom Kreisjugendring hat die KLJB Münster eine Zuwendung in Höhe von 100 Euro erhalten. Gemäß den Richtlinien der Gemeinde Steinach fördert die Gemeinde in gleicher Höhe wie der Kreisjugendring. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 19. Juni 2019 einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

Der Vorsitzende des Kulturfördervereines Joseph Schlicht, Karl Penzkofer, teilte der Gemeinde Steinach mit, dass der Verein im Kalenderjahr 2019 ein Kulturgespräch in der Gemeindebücherei Steinach veranstalten wird. Grundlage des Kulturgespräches bildet das Buch des israelischen Historikers Yuval Noah Harari mit dem Titel „21 Lektionen für das 21. Jahrhundert“. Das zweite Kulturgespräch soll im Rahmen eines Podiumsgespräches durchgeführt werden an welchem der Journalist Gerald Huber, der Leiter der Politikredaktion des Straubinger Tagblattes, Dr. Gerald Schneider, sowie der Generalvikar der Diözese Eichstätt, Isidor Vollnhals teilnehmen werden. Der Gemeinderat bewilligt zur Veranstaltung des zweiten Kulturgespräches einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro an den Kulturförderverein Joseph Schlicht.

Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter hat der Landkreis Straubing-Bogen eine Vorschlagsliste zu erstellen. Für die Wahl von ehrenamtlichen Richtern für die Verwaltungsgerichte für die Amtsperiode vom 01. April 2020 bis 31. März 2025 wird Gunnar Weiß von der Gemeinde Steinach vorgeschlagen, der sich bei der Gemeinde beworben hat.

Anlässlich eines Ortstermins zur Sanierung der August-Schmieder-Straße, wurde festgestellt, dass die Asphaltschicht in der Bärnzeller Straße, starke Schäden aufweist. Vor der Auftragsvergabe an die Firma Gegenfurtner Tiefbau GmbH ist vom zuständigen Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH eine Kostenschätzung einzuholen.

In der Maisitzung des Gemeinderates wurde angeregt, dass in Anbetracht der, bedingt durch die umfangreichen Sitzungsinhalte, längeren Dauer von Gemeinderatssitzungen der Zeitpunkt des Beginns der Sitzungen vorverlegt wird. Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steinach beginnen die Sitzungen während der Sommerzeit um 19.30 Uhr und während der Winterzeit um 19.00 Uhr. Der Gemeinderat beschloss den Beginn der Gemeinderatssitzungen ab sofort und unabhängig von Sommer-und Winterzeit auf 19.00 Uhr festzusetzen. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steinach ist entsprechend zu ändern.

Im Bereich des Neuen Schlosses wurde eine Verkehrsschau mit dem Landratsamt Straubing-Bogen sowie mit der Polizeiinspektion Straubing u durchgeführt. Da in diesem Bereich vermehrt Wildunfälle auftreten wurden auch die Jagdpächter von Steinach und Münster hinzugezogen. Grund der Verkehrsschau war ein Antrag zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kreisstraße SR 8 in diesem Bereich. Die Anzahl der Wildunfälle solle in Zukunft immer der Polizei gemeldet werden, um über eine Geschwindigkeitsbeschränkung entscheiden zu können. Weiterhin wird eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse sind abzuwarten.

Bedingt durch den Verkauf eines Gewerbegrundstückes ist auf der Kreisstraße SR 8 im Bereich des Lebensmittelmarktes eine doppelseitige Linksabbiegespur von der Gemeinde Steinach zu bauen. Durch das Ingenieurbüro wurde der betroffene Grundstücksbereich der Anliegergrundstücke abgesteckt und mit den Eigentümern sowie der Tiefbauverwaltung des Landratsamtes besprochen.

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die zu zahlende Kreisumlage. 1.489.081 Euro hat die Gemeinde Steinach an den Landkreis zu zahlen.

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte, dass mit Bescheiden des Landratsamtes Straubing-Bogen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Landschaftsplanes im Gewerbegebiet Steinach Süd genehmigt wurden.

Der Gemeinderat beschloss, dass die Bewirtungskosten anlässlich der 50-jährige Patenschaft zwischen der KuSK/RK Münster und der 3. Kompanie des Panzerpionierbataillons 4 in Bogen sowie die 30- jährige Patenschaft zwischen der Gemeinde Steinach und der Bundeswehr zwischen der KuSK/RK Münster und der Gemeinde Steinach aufgeteilt werden. Gefeiert wird am 7. September 2019 im Gasthaus der Dorfgemeinschaft in Münster.

Der Gemeinderat beschloss den bestehenden Lärmschutzwall auf dem gemeindeeigenen Grundstück auch einer Länge von 50 Metern zu verlängern. Der Grunderwerb des benachbarten Grundstückes wird nicht ausgeübt. Pfeil nach oben

 

 

Sitzung vom 18. Juli 2019

 

Zuwendungen für Führerschein, Töpferkurs und Kunstprojekt

Baugrund wird im BG Oberes Dorf II teurer

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juli 2019 hat Bürgermeister Karl Mühlbauer den Gemeinderat über den Einwohnerstand zum 31.12.2018 mit 3.171 Einwohnern unterrichtet. Weiterhin legte der Gemeinderat den Verkaufspreis für den letzten Bauabschnitt im Baugebiet „Oberes Dorf II“ fest. Der Grund wird für 72,11 Euro veräußert. Die Erschließungskosten belaufen sich je nach Möglichkeit der Bebauung auf 42,67 Euro oder 55,47 Euro. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für Kanal, Wasser, Erdgas, Strom und die Vermessungskosten. Gegenüber den bisherigen Abschnitten erhöht sich der Grundpreis, auch bedingt durch die aufwendigen archäologischen Grabungen, um 16,48 Euro.

 

Der Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinach, Jürgen Reimann, stellte den Antrag auf Aufstockung der Führerscheininhaber der Jahrgänge 1990 und jünger und bestehender LF8 Maschinisten. Die steigenden Anforderungen an die Feuerwehr bedingen, dass immer ausreichend Maschinisten für alle Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sind. Damit in Zukunft keine Lücke der Führerscheininhaber entsteht, warb die Freiwillige Feuerwehr Steinach um Übernahme der zu erwartenden Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse CE in Höhe von 2.900 Euro. In den nächsten drei Jahren sollen sechs Aktive der Freiwilligen Feuerwehr Steinach die Führerscheinklasse CE erwerben. Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Steinach wurde seitens des Gemeinderates stattgegeben. Die Gemeinde Steinach wird in den nächsten drei Haushaltsjahren entsprechende finanzielle Mittel für die geplanten Führerscheinausbildungen veranschlagen.

 

Für die Kinder-und Jugendarbeit des Obst-und Gartenbauvereins Münster wurde ein Zuschuss in Höhe von 250 Euro bewilligt. Für die Aktivitäten der Kinder-und Jugendgruppe, insbesondere für das Abhalten eines Töpferkurses, bat der Verein um eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Steinach.

In der Grundschule mussten Schülerkunstwerke, welche an den Wänden der Seitengänge, sowie in der Aula des Schulgebäudes angebracht waren, aufgrund von Brandschutzmaßnahmen entfernt werden. Das Lehrerkollegium der Grundschule Steinach hat daher beschlossen, eine Elternspende in Höhe von 1.000 Euro für die Verschönerung des Schulhauses zu verwenden. In Zusammenarbeit mit der Phantasiewerkstatt in Bogen darf sich jeder Schüler im Schulhaus verewigen und ein Keramikrelief gestalten. Die ungedeckten Kosten in Höhe von 750 Euro werden durch Beschluss des Gemeinderates durch die Gemeinde Steinach übernommen.

 

Dem Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula stimmte der Gemeinderat unter folgenden Auflagen stimmt zu: Die haushaltrechtlichen Vorschriften gemäß der Ordnung für kirchliche Stiftungen den bayerischen Diözesen (KiStiftO) sind zu beachten. Es ist somit ein Haushaltsplan zu erstellen und durch die Kirchenverwaltung zu beschließen. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu beachten. Weiterhin wurde festgestellt, dass hinsichtlich der Beschäftigungszeiten des Personals Einsparpotenziale durchaus möglich sind. Die pädagogische Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula hat den Stellenplan hinsichtlich der Beschäftigungszeiten des Personals zu überprüfen und in Abstimmung mit der Kirchenverwaltung gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Stellenplan ist der kirchenstiftlichen Aufsicht zum Zwecke der Überprüfung vorzulegen. Abgelehnt wurde der Antrag von Gemeinderat Josef Fischer zur Aufhebung des Beschlusses zur Übernahme des Betriebskostendefizites für das Haushaltsjahr 2018. Des Weiteren forderte der Gemeinderat Josef Fischer, dass aufgrund des Betriebskostendefizits im Kinderhaus, der Beschluss zur Gewährung eines Zuschusses zur Innenrenovierung der Pfarrkirche Sankt Michael in Steinach aufgehoben wird. In Anbetracht der rechtmäßigen Beschlussfassung und der bereits an die Katholische Kirchenstiftung durch die Gemeinde Steinach schriftlich erteilten Zusage zur Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 94000 Euro wurde der Antrag vom Gemeinderat abgelehnt.

 

Um ein Grundstück in der Hohen-Kreuz-Straße als Baugrund auszuweisen wurde vom Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg II beschlossen. Im Verlauf der Änderung stellte sich heraus, dass die Änderung nicht mit einem Deckblatt, sondern durch eine Satzung erfolgen kann. Der Änderungsbeschuss des Bebauungsplanes wurde aufgehoben und der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Steinach- Hohe-Kreuz-Straße“.

 

Der Auftrag zur Teilsanierung der Bärnzeller Straße wurde nach Vorlage der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Sehlhoff GmbH durch die Gemeindeverwaltung Steinach an die Firma Gegenfurtner Tiefbau zu erteilt. Kenntnis nahm der Gemeinderat von den Arbeiten im Parkplatz an der Schlichtstraße. Der Gemeinderat gab die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Steinach-Süd frei. Insbesondere zur Herstellung der westlichen Erschließungsstraße mit der erforderlichen Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation) und zur Herstellung der doppelseitigen Linksabbiegespur auf der Kreisstraße.

 

Für die Bücherei Steinach wird eine neue Arbeitsplatte der Ausleihtheke angeschafft. Die neue Straßenbeleuchtung in der August-Schmieder-Straße ist so ausgelegt, dass eine stärkere, straßenzugewandte Ausleuchtung und eine schwächere, anliegerzugewandte Beleuchtung ermöglicht wird.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 1.8.2019

Thema Pflege und Wohnen im Alter

Verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen

Zuwendungen für Sanierung Bürgersteig

 

Das Thema Pflege, Seniorenbetreuung und Wohnen im Alter in Steinach war Thema in der Gemeinderatssitzung am 1. August 2019. Ein Bürger hat mit einer beigefügten Unterschriftenliste bei der Gemeinde Steinach angefragt, welche Planungen die Gemeinde Steinach hat, um altersgerechtes Wohnen und Pflege in Steinach zu ermöglichen. 

Bürgermeister Mühlbauer verwies hierzu auf einen Aufsatz in der Fachzeitschrift Bayerischer Gemeindetag in dem die Sorge und Mitverantwortung in der Kommune behandelt wird. Der Bürgermeister gab einen Rückblick auf das Pflegezentrum des Krankenhauses Bogen in Steinach vor 13 Jahren, welches nach Bogen in das BRK Heim wechselte. Somit wurde eine Errichtung am Standort Steinach nicht mehr weiterverfolgt.  

Seitens des Gemeinderates kam auch die Anregung, ob nicht beim Eigentümer des Alten Schlosses angefragt werden könnte, ob die Möglichkeit bestehe, die Wohnanalage umzugestalten. Auch leerstehende Gebäude könnten möglicherweise erworben werden. Bürgermeister Mühlbauer erklärte, dass der Antrag als gedanklicher Anstoß für den Gemeinderat genommen werden sollte, um Bestrebungen in diese Richtung anzustellen. Mühlbauer forderte die Mitglieder des Gemeinderates auf, sich zu erkundigen, welche Möglichkeiten für die Umsetzung des Antrages Seniorenbetreuung und altersgerechtes Wohnen geschaffen werden könnten.

Der Gemeinderat wird sich in drei bis vier Monaten erneut mit dem Antrag auseinandersetzen.  

Der Gemeinderat wurde informiert, dass das Landesamt für Digitalisierung Breitband und Vermessung lässt von Juli 2019 bis Juni 2020 im Landkreisbereich Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. 

Im Gewerbegebiet Steinach-Süd entlang der Bayerwaldstraße wird ein eingeschränktes Halteverbot und auf einer Teilstrecke der Hochstraß ein absolutes Halteverbot angeordnet. Ein weiteres Thema war die Geschwindigkeitsbeschränkung in der August-Schmieder-Straße am Schloss vorbei und im Bereich der Bushaltestelle für Schulkinder und an der Schule. Hier wird die Beschränkung auf 30 km/h beibehalten. Die Erschließung des letzten Bauabschnitts im Baugebiet Oberes Dorf II wurde abgeschlossen. Dieser Abschnitt wird wie die bisherigen Abschnitte als Zone 30 ausgewiesen. Das Straßenbestandsverzeichnis wird durch die neuen Straßen ergänzt oder entsprechende geändert. 

Auf Höhe des Helmberges, beim Neuen Schloss, wurde eine Geschwindigkeitsmessung seitens des Landratsamtes durchgeführt. Grund war der Antrag einer Anliegerin, den Bereich auf 70 km/h zu beschränken. Erlaubt sind derzeit 100 km/h. Vom 2. bis 9. Juli wurde die Messung durchgeführt. 11828 Fahrzeuge wurden gemessen und 85 Prozent der Fahrzeuge fuhren im Durchschnitt nicht schneller als 79 km/h. Eine weitere Messung steht noch an. 

In Agendorf wurde mit dem gemeindeeigenen Messgerät vom 3. bis 11. Juni 3301 Messungen auf der Mitterfelser Straße durchgeführt. 85 Prozent der Fahrzeuge waren nicht schneller als 53 km/h. 

Bei einem Ortstermin vor Beginn der Sitzung wurde der gepflasterte Fußweg vom Sportzentrum zum Kinderhaus begutachtet. Der Gemeinderat beschloss eine Verbreitung um 50 Zentimeter um den Winterdienst mit Fahrzeugen zu erleichtern und eine Neupflasterung des gesamten Weges. 

Abgelehnt wurde ein Antrag einer Anwohnerin im Ziegelofenweg in Münster, auf Änderung der Straßenbeleuchtung in ein angenehmeres Licht und den Rückbau des Behelfsweges zum Baugebiet Schlossstraße. Die Gemeinde Steinach hat bereits die Straßenbeleuchtung auf eine gängige LED-Beleuchtung umgestellt und sieht keine Veranlassung diese erneut zu tauschen. Der Gehweg wird aktuell als Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Baugebiet Schloßstraße genutzt. Ein Rückbau der Behelfszufahrt verbunden mit einer Sperrung des Fußweges für den Fahrverkehr wird erst erfolgen, sofern absehbar ist, dass die Bauarbeiten im Baugebiet Schloßstraße abgeschlossen werden. 

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat, dass die Regierung von Niederbayern einen Zuschuss zur Erneuerung des Gehweges in der August-Schmieder-Straße in Höhe von 93000 Euro gewährte.  

 

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Sitzung vom 5. September 2019

Verwaltungsgerichtshof lehnt Anordnung ab

Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

 

In seiner Sitzung am Donnerstag, 5. September 2019 wurde der Gemeinderat vom Ergebnis des Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan Ziegelofenweg II informiert. Von Bürgern aus Münster wurde ein Normenkontrollverfahren gegen den rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan Münster Ziegelofenweg II eingeleitet. Weiterhin wurden zum Normenkontrollantrag Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Vollzug des Bebauungs- und Grünordnungsplans Ziegelofenweg II gestellt. Diese einstweilige Anordnung hat der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt Über die Anträge auf Normenkontrolle wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem weiteren Verfahren entscheiden. Die Erschließungsarbeiten durch einen privaten Investor haben bereits begonnen und die Käufer wurden in einer Informationsversammlung vom aktuellen Stand informiert.

 

Akustikdecke1In der Grundschule wurden in drei Klassenräumen Akustikdecken montiert und gemalert. Die Kosten betrugen 21800 Euro. Im nächsten Jahr sollen die weiteren Klassen mit Akustikdecken ausgestattet werden. Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat, dass der VHS-Raum in der Alten Schule saniert wurde.

 

Der Gemeinderat erlies eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 6. Oktober 2019 in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich Gewerbegebiet Rotham I und Rotham II), Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach.

 

Die Räumlichkeiten der Gemeindekasse wurden durch eine Sicherheitsingenieurin des Kommunalen Unfallversicherungsverbandes überprüft. Dem Gemeinderat wurde das Ergebnis bekanntgegeben. Ein Notfallkonzept ist zu erstellen und einige Umbauarbeiten sind durchzuführen.

 

Der Erste Bürgermeister informierte die Mitglieder des Gemeinderates über die Erteilung der Baugenehmigung zum Bauantrag vom 23. Mai 2019 auf Errichtung einer Rasensport-Trainingsfläche mit Flutlicht zur Nutzung für den Breiten-und Vereinssport. Mit Bescheid vom 27. August 2019 genehmigte das Landratsamt Straubing-Bogen das Bauvorhaben der Gemeinde Steinach.

 

Der Gemeinderat wurde über den Planungsstand zum Ausbau des Geh- und Radweges zwischen Steinach ab Wertstoffhof und Rotham informiert. Angedacht war bisher ein Weg links- oder rechtsseitig des Steinachbaches vom Wertstoffhof Richtung Rotham. Während Bürgermeister Karl Mühlbauer den bestehenden Weg mit Brücke favorisierte, sahen einige Gemeinderat ein Brückenbauwerk als spätere Belastung beim Unterhalt und plädierten für einen neuen Weg linksseitig des Steinachbaches. Die Baukosten, ohne Brücke würden sich verringern. Jedoch würde durch den neuen Weg zusätzlich Grund versiegelt. Ein Ortstermin vor der nächsten Sitzung soll Klarheit bringen.

 

Die Gemeinde Steinach erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung der 3. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Pillnach, Gemeinde Kirchroth.Pfeil nach oben

 

 

Sitzung vom 17. Oktober 2019

8275 Euro für Jugendförderung

Zahlreiche Verkehrsrechtliche Anordnungen


Der Gemeinderat vergab in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2019 Fördermittel für die gemeindliche Jugendförderung in einer Gesamthöhe von 8275 Euro. Die Wilden Wespen, Tennisclub, Vorwaldschützen und der ASV Steinach kommen in den Genuss dieser Förderung.
Im Vorfeld der Sitzung traf sich der Gemeinderat zu einem Ortstermin, um über die Lage des Fußweges von Steinach nach Rotham/Ampel zu beraten. Beim bestehenden Weg über den Pendlerparkplatz ist eine Brücke über den Steinachbach erforderlich. Als Alternative wäre der Neubau eines Weges auf der gegenüberliegenden Bachseite möglich. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen erneut darüber beraten.

2019 10 17 Ortstermin Fussw

Bei einem Ortstermin wurde durch den Gemeinderat über die Notwendigkeit einer Fußgängerbrücke über den Steinachbach beraten.

 

Die Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinach, Ursula Heller, wurde für die Kommunalwahl am 15. März 2020 zur Gemeindewahlleiterin und Anna Fellinger zur Stellvertreterin bestellt. Der Gemeinderat beschloss weiterhin drei Stimmbezirke und drei Briefwahlbezirke. Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer wird bei dieser Wahl gestaffelt zwischen 30 Euro und 50 Euro betragen. Grund der Staffelung war die Überlegung, dass für Beamte oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ein geringeres Erfrischungsgeld festzusetzen ist, da diese Personengruppen aufgrund des Wahlhelfer-Ehrenamtes eine Arbeitsfreistellung gewährt wird.

Die Freiwillige Feuerwehr Steinach hat bei der Gemeinde Steinach einen Antrag auf Übernahme der Reinigung der Umkleidekabine und des Schulungsraumes durch die Gemeinde Steinach gestellt. Der Gemeinderat beschloss dem Antrag zu entsprechen.

Wolferszeller Bürger haben bei der Gemeinde Steinach Anträge zum Erlass verkehrsrechtlicher Maßnahmen für den Gemeindeteil Wolferszell sowie zur Errichtung eines Fahrradweges zwischen Steinach und Wolferszell gestellt. Bedingt durch die Zuständigkeit, Kreisstraße durch Wolferszell, werden die Anträge auf Herstellung eines Zebrastreifens, der Montage einer Fußgängerampel, auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und auf das Versetzen des Ortsschildes an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet. Der Antrag auf Herstellung eines Geh-und Radweges zwischen Steinach und Wolferszell ist im Rahmen der nächsten Haushaltsberatung der Gemeinde Steinach zu behandeln. Zur Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich der Kreuzstraße wird durch die Gemeinde Steinach vorab eine schriftliche Befragung der Bewohner des Ortsteils Wolferszell durchgeführt.
Der Antrag der Bürgerinitiative Münster zur Geschwindigkeitsbeschränkung einer Teilstrecke der Kreisstraße SR 8 auf 70 km/h zwischen Wolfsdrüssel und Münster wird vom Gemeinderat unterstützt. Bürgermeister Mühlbauer erklärte, dass seitens der Gemeinde Steinach bereits seit mehr als fünfzehn Jahren versucht wird, dass das Landratsamt Straubing-Bogen hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnet.
Anwohner der Berghofstraße in Münster stellten den Antrag das erst im September 2018 angeordnete absolute Halteverbot in der Berghofstraße aufzuheben und alternativ eine Zone 30 zu errichten. Im Oktober fand eine Verkehrsschau mit der Polizei, Gemeinde und Anwohnern vor Ort statt. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, das absolute Halteverbot in der Berghofstraße aufzuheben. Der Antrag auf Einrichtung einer „Zone 30“ wird vorerst zurückgestellt.

Im Kreuzungsbereich August-Schmieder-Straße - Rothamer Straße ist die Anzahl der Verkehrsunfälle angestiegen. Aktuell sind zwei „Vorfahrt-achten-Schilder“ im Kreuzungsbereich angebracht. Der Kreuzungsbereich wurde mit der Polizei geprüft und der Gemeinderat beschloss beidseitig ein Stoppschild, eine Haltelinie und 150 Meter vor der Kreuzung ein Vorfahrt achten Schild anzuordnen.
Von Anwohnern des Ortsteil Pellham wurde gemeldet, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Pellham-Wolferszell, nicht nur aufgrund der Sperrung der Bundesstraße 20 und der Umleitung des Verkehrs über die Staatsstraße 2140 enorm zugenommen hat. Neben der Anliegerbeschilderung und Geschwindigkeitsbeschränkung ist das zulässige Höchstgewicht von 7,5 Tonnen auf 3,5 Tonnen anzuordnen.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte, dass am 24.10. am Sportzentrum die Kompanieübergabe an den neuen Kompaniechef der Patengemeinde erfolgt.
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2019 ermittelt. Demnach betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Steinach zum genannten Stichtag 3.136.

Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Erlass einer Einbeziehungssatzung Steinach, Hohe-Kreuz-Straße. Die Anregungen und Einwendungen wurden behandelt und eine erneute Auslegung beschlossen.

Keine Einwendungen erhebt die Gemeinde Steinach zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Betriebsgeländes der Sennebogen Holding GmbH u. Co.KG in das Grundwasser.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungsunterlagen zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Oberniedersteinach in der Gemeinde Ascha. Gegen die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „MI mit Verbrauchermarkt an der Aschaer Straße“ verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes des Marktes Mitterfels erhebt die Gemeinde Steinach keine Einwendungen.Pfeil nach oben

 

 

Sitzung vom 31.10.2019

 Nachtragshaushalt vom Gemeinderat beschlossen


Kein Tempolimit an der Kreisstraße


Die Gemeinde hat eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssen und wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Dem Gemeinderat wurde in der Gemeinderatssitzung vom 31. Oktober 2019 ein Nachtragshaushalt vorgelegt, da sich aus verschiedenen Bereichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Haushalt ergeben. Im Verwaltungshaushalt betrifft dies die Bereiche Kassenverwaltung, Wahlen, Grundschule, Archiv, Kinderhaus, Kläranlage und Steuern. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt vermindert sich um 73400 Euro.
Im Vermögenshauhalt betrifft der Nachtragshaushalt die Bereiche Verwaltung, Feuerlöschwesen, Straßen, Gewerbegebiet, Bauhof, Abwasserbeseitigung, Grundstücke, allgemeine Rücklage. Der Vermögenshaushalt erhöht sich dadurch um 1,6 Millionen Euro. Davon betreffen die Erschließung des Gewerbegebietes Steinach Süd rund 1,2 Millionen Euro. Der Gemeinderat Steinach beschloss die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.

Kein Tempolimit
In der vorletzten Gemeinderatssitzung wurde der Antrag einer Bürgerinitiative zur Geschwindigkeitsbeschränkung einer Teilstrecke der Kreisstraße SR 8 auf 70 Stundenkilometer zwischen Wolfsdrüssel und Münster behandelt und unterstützt. Seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen, als Anordnungsbehörde, wurde der Antrag auf die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung eine Einschränkung des Gesamtverkehrs darstellt. Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde festgestellt, dass 85 Prozent der passierenden Fahrzeuge nicht schneller als Tempo 79 fuhren. Bei den Einmündungen Wolfsdrüssel/Wiedenhof/Münster liegt nach der offiziellen Unfallstatistik keine Unfallhäufung vor. Somit gibt es keinen Grund für die Beschränkung der Geschwindigkeit.

Die Gemeinde ist an Umbaukosten der Rothamer Kreuzung (Ampelkreuzung an der Kreisstraße SR 8) mit 125936 Euro beteiligt. Die entsprechende Schlussrechnung wurde vom Landratsamt übersandt.

Aus dem Gemeinderat kamen folgende Anregungen: Im Bereich des Schulbuswartehäuschens bei August-Schmieder-Straße 1 wird die Anschaffung eines Fahrradständers veranlasst. In der Kellerbergstraße wird in nächster Zeit das Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde Steinach aufgestellt um auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern hinzuweisen. Die Grundschule erhält eine neue IT-Ausstattung die im Rahmen des Förderprogrammes „Digitales Klassenzimmer“ notwendig ist. Die Gemeinde Steinach wurde gebeten auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten, da bei der Kompanieübergabe, die am 24. Oktober stattfand, aus dem Sportheim lautstarke Musikdarbietungen stattfanden. Die Gemeindeverbindungsstraße Pellham-Steinach wurde aufgrund der Verkehrsumleitung der Bundesstraße B20 stark befahren und die Straßenbankette dadurch stark beschädigt wurden. Diese sollten wieder repariert werden.

Die Gemeinde Steinach hatte zum Antrag auf Einleiten von mineralölhaltigem Abwasser aus dem Betriebsgelände der Firma Sennebogen Erich Holding GmbH u. Co.KG in die öffentliche Abwasseranlage gegenüber dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Steinach hat ein Planungsbüro für die Kläranlage kontaktiert und dieses kam zu dem Ergebnis, das in der Gesamtwertung die Schmutzfracht der Firma Sennebogen Erich Holding GmbH u. Co.KG bei Einhaltung der rechtlichen Anforderungen aktuell problemlos in der Kläranlage Steinach behandelt werden kann.

 

 

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Sitzung vom 28.11.2019

Kinderhausräumlichkeiten werden knapp


Arbeitskreis soll gebildet werden


Bereits im August hatte der Gemeinderat den Beschluss gefasst, ein im südlichen Teil des Baugebietes Münster Schlossstraße gelegenen Grundstückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen. Der Gemeinderat behandelte nun die Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Weiterhin fasste der Gemeinderat den Beschluss, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Steinach-Moos“ aufzustellen.

Für das Kinderhaus St. Ursula wird 2019 ein Betriebskostendefizit in Höhe von 350.000 Euro erwartet. Der Gemeinderat genehmigte eine Vorschusszahlung in Höhe von 110.000 Euro für das laufende Jahr. Im Rahmen der Beratung informierte Bürgermeister Karl Mühlbauer den Gemeinderat zur Bedarfsplanung für das Kinderhaus Sankt Ursula. Ab Anfang 2020 werden die Kapazitäten von zwei Gruppen von 25 Kindern auf 28 mittels einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt Straubing-Bogen erhöht werden. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 stehen -gemessen an der Kinderzahl- keine weiteren räumlichen Kapazitäten im Kinderhaus zur Verfügung. Somit ist ein Neubau unumgänglich. Der Einzug in die neu zu errichtende Einrichtung müsste ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen.
In einer der nächsten Sitzungen wird über die geplante Erhöhung der Gebühren zu beraten sein. Bürgermeister Karl Mühlbauer stellte einen ersten Entwurf der wirtschaftlichen Leitung des Kinderhauses vor. Das Mitglied des Gemeinderates, Martina Neumaier, regte an, dass bezüglich der Bedarfsplanung des Kinderhauses Sankt Ursula ein Arbeitskreis gebildet werden sollte, der sich aus Vertretern der Kirchenverwaltung, des Kinderhauses, des Gemeinderates, sowie der Gemeindeverwaltung Steinach zusammensetzt. Die Anregung von Frau Neumaier wurde durch den Gemeinderat befürwortet.

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat von der Genehmigung der im Oktober beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung.
Die Pflasterarbeiten des Gehweges „Am Sportzentrum“ und im Bereich der Ludwig-Lehner-Straße erfolgen 2020. Da im Bereich der Johann-Gnogler-Straße absehbar ist, dass weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, werden diese Arbeiten verschoben.

Erinnert wurde der Gemeinderat an eine Absichtserklärung vom August dieses Jahrs, sich mit einem Antrag bezüglich altersgerechten Wohnen und Pflege auseinanderzusetzen. Wie weiter verfahren werden soll, wurde nicht besprochen.

Im Zuge der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Rotham II/1 wurde im Rahmen der Bestandsvermessung festgestellt, dass das Becken nicht den Vorgaben der damaligen Planung entspricht. Die voraussichtlichen Umbaukosten betragen 70.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2020 ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.

Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung der Asphaltierungsarbeiten zur Herstellung der Deckschicht im Baugebiet Oberes Dorf II.

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Sitzung vom 19. Dezember 2019 

Viele planungsrechtliche Beschlüsse des Gemeinderates

In seiner letzten Jahressitzung hat sich der Gemeinderat mit vielen planungsrechtlichen Tagesordnungspunkten befasst. Der Eigentümer eines Grundstückes in Münster, Falkenfelser Straße beabsichtigt, das Grundstück nördlich der Wohngebäude Falkenfelser Straße 4 und Falkenfelser Straße 6 für Wohnnutzungen zu bebauen. Die geplante Fläche grenzt laut Angaben mit drei Seiten an bebaute Ortsteile an. Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet (WA) Münster „Falkenfelser Straße“. Die Kosten für die Vorhabenplanung und sämtliche damit verbundene Nebenkosten hat der Antragsteller zu tragen.

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom August 2019 fasste der Gemeinderat den Beschluss über die Einbeziehung einer Teilfläche eines Grundstückes entlang der Hafnerstraße gemäß Paragraph 13 b BauGB. Die Planung sowie die Begründung und die Festsetzungen durch Text für die Bebauung wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat billigt die Planung sowie die Festsetzungen durch Text sowie die Hinweise und Empfehlungen. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Für den Bereich der Hohen-Kreuz-Straße soll eine Einbeziehungssatzung eine Bebauung ermöglichen. Im Juli 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Dem Gemeinderat lagen die Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vor. Aufgrund der umfangreichen Ergänzungen und Änderungen des Satzungsentwurfes ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen

 

Der Gemeinderat genehmigte die Ausschreibung von Asphaltierungsarbeiten im Baugebiet Münster Schlossstraße. Hier soll wie im Baugebiet Oberes Dorf II 2020 die Deckschicht aufgebracht werden.

 

Im Oktober wurden im Gemeinderat Bürgeranträge zum Erlass verkehrsrechtlicher Maßnahmen für den Gemeindeteil Wolferszell sowie zur Errichtung eines Fahrradweges zwischen Steinach und Wolferszell behandelt. Unter anderem wurde in den Anträgen darauf hingewiesen, dass aufgrund der verengten Fahrbahn im Bereich der Kreuzstraße (Hausnummern 1 bis 3) Fußgänger stark gefährdet sind, da auch Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge die Gemeindestraße benutzen und es häufig zu Stausituationen bedingt durch die nicht vorhandene Ausweichmöglichkeit für Fahrzeuge kommt. Daher wurde gefordert, aus der Kreuzstraße eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Steinach einzurichten. 59 Haushalte des Ortsteils Wolferszell wurden von der Gemeinde Steinach angeschrieben und über die Forderung der Einrichtung einer Einbahnstraße im genannten Bereich informiert. Die Auswertung der Befragung brachte das Ergebnis, dass 13 Haushalte für die Errichtung einer Einbahnstraße und 13 Haushalte gegen die Errichtung einer Einbahnstraße abgestimmt haben. Bürgermeister Mühlbauer erklärte, dass im nächsten Schritt die Linienbusunternehmen angehört werden sollen. Auch ist eine Klärung im Rahmen der nächsten örtlichen Verkehrsschau sinnvoll. Im November fand eine Verkehrsschau in Wolferszell statt. Hinsichtlich des geforderten Fußgängerüberwegs ist die Errichtung nur bei mindestens 50 Fußgängern und 200 Kfz in der Spitzenstunde möglich, die Einrichtung wird aber erst ab 450 Kfz empfohlen. Laut Aussage der Anwohner werden die Fußgängerzahlen nicht annähernd erreicht. Versetzt wurde die Ortstafel im Bereich des Kinderspielplatzes in Wolferszell. Gründe für eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung sind nicht gegeben. Jedoch wird von Seiten der Polizei geprüft, inwieweit in der Ortsdurchfahrt Wolferszell eine Messstelle eingerichtet werden kann, um durch gelegentliche Verkehrskontrollen die gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit durchzusetzen.

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2017 und 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 fest und erteilte dem Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung. 

 

Bürgermeister Mühlbauer informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der Zusammenschluss der Wasserzweckverbände in der Sitzung des Gemeinderates Straßkirchen vom 09. Dezember 2019 abgelehnt wurde. Voraussetzung für den Zusammenschluss der Zweckverbände Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach und Spitzberggruppe ist jedoch, dass alle 17 beteiligten Gemeinden zustimmen. Mit der Ablehnung der Gemeinde Straßkirchen ist ein Zusammenschluss somit vorerst nicht möglich. Der Geschäftsleiter der Zweckverbände wird am 23. Januar 2020 im Rahmen der Gemeinderatssitzung die Thematik um den Zusammenschluss der Zweckverbände erläutern und Nachfragen seitens des Gremiums beantworten.

 

Weiterhin informierte Mühlbauer den Gemeinderat von der Errichtung eines Geschichts-und Heimatarchivs. Der Beitritt wurde von den meisten kreisangehörigen Gemeinden abgelehnt. Somit wird die Einrichtung in Oberalteich vorerst nicht mehr weiterverfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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