SitzungssaalSatzungsbeschluss Kellerberg-West und Verordnung verkaufsoffener Sonntag

 


Am Donnerstag, den 16. Juli 2026 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach im Sitzungssaal des Rathauses statt. Nach der Eröffnung der Sitzung und der Genehmigung der Niederschrift waren die Hauptthemen der Gemeinderatssitzung Bauleitplanungen und Bauanträge. Außerdem fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zum Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags für Samstag, den 02. August 2026.

Nach der Eröffnung der Sitzung gab die erste Bürgermeisterin die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2026 bekannt.
Im Wesentlichen wurden in dieser Sitzung die Aufträge zur baulichen Umsetzung der Nutzungsänderung für das Objekt Alte Schule Steinach vergeben. Die einzelnen Aufträge umfassen dabei unter anderem die Betonbauarbeiten, Spenglerarbeiten, Gerüstbau, Elektroinstallation und Bodenverlegearbeiten. Der Gemeinderat Steinach fasste auch den Beschluss zur Veräußerung eines Gewerbegrundstücks im Gewerbegebiet Wolferszell. Nach Vorstellung der Vorkalkulation der Gebühren der Ferienbetreuung, die ab dem Schuljahr 2026/2026 für die Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe angeboten wird, wurde eine Gebühr pro Betreuungstag festgesetzt.

 

In der öffentlichen Sitzung folgte die Abhandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg-West durch Deckblatt Nummer 6. Parallel werden auch der Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nummer 44 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nummer 20 geändert. Nach Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen waren keine Änderungen der Bauleitplanungen zu veranlassen. So fasste der Gemeinderat Steinach den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes sowie die Feststellungsbeschlüsse zum Flächennutzungs- und zum Landschaftsplan auf Grundlage der Planungen in der Fassung vom 16. Juli 2026.


Im Rahmen der Genehmigung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Erweiterung des Kiesabbaus Steinach Südwest II um die Grundstücke Flurnummern 345 (TF), 358 bis 365, jew. Gemarkung Münster, durch die Firma Hans Wolf GmbH u. Co.KG wurde im Rahmen der Beteiligung der Fachstellen von der Bauverwaltung des Landratsamtes Straubing-Bogen festgestellt, dass der beantragte Kiesabbau im Geltungsbereich des Grünordnungsplanes Naherholungsgebiet Parkstetten- Steinach- Kirchroth liegt. Im rechtskräftigen Grünordnungsplan vom 25. November 1986 ist keine Nachfolgenutzung als Gewässer vorgesehen. Der Kiesabbau und auch die Nachfolgenutzung widersprechen somit den Darstellungen des Grünordnungsplanes. Aktuell ist der betroffene Bereich als Ruhezone ohne Erholungsnutzung im Grünordnungsplan dargestellt. Die Abweichung vom Grünordnungsplan ist nicht unerheblich. Insbesondere unter Berücksichtigung des ersten Abbauabschnittes ergibt sich in diesem Bereich mittlerweile eine Abbaufläche von zusammen ca. 16 ha mit Nachfolgenutzung als Gewässer, die so im Grünordnungsplan nicht vorgesehen ist. Es wird deshalb eine Anpassung des Grünordnungsplanes für erforderlich erachtet. Nach Kenntnisnahme der Sachverhaltsdarstellung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur Änderung des Grünordnungsplanes Naherholungsgebiet Parkstetten- Steinach- Kirchroth durch Deckblatt Nummer 14.


Mit Schreiben vom 15. Juni 2026 informierte der Regionale Planungsverband Donau-Wald die Mitgliedsgemeinden darüber, dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald am 24.09.2021 beschlossen hat, das Kapitel B IV Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Teilbereich B IV 1.3.4 Spezialton des Regionalplans fortzuschreiben. Die Kommunen haben die Möglichkeit, bis zum 03. August 2026 eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung soll ein Teil des Kapitels Lehm und Ton, Spezialton angepasst und auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Für den Landkreis Straubing-Bogen wurden die Gebiete ST 1 Bogen-Nord und ST 2 Schwarzach Süd zugeordnet. Nach Erörterung des Tagesordnungspunktes fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass gegen die Fortschreibung des Regionalplanes weder Anregungen noch Bedenken erhoben werden.


Im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung wurden zwei Bauanträge behandelt. Zum Tekturantrag Errichtung einer Garage im allgemeinen Wohngebiet Steinach-Ost erteilte der Gemeinderat Steinach die Befreiung von der laut Bebauungsplan festgelegten Baugrenze sowie zur Dachform der Garage. Im Gewerbegebiet Wolferszell soll auf dem Grundstück Flurnummer 1735/10, Gemarkung Agendorf ein Bürogebäude mit vier Büroeinheiten errichtet werden. Um das Vorhaben in der geplanten Form umsetzen zu können, wurden Befreiungen vom Bebauungsplan Gewerbegebiet Wolferszell zur Überschreitung der Baugrenze, zum Grenzabstand für Auffüllungen an der Grundstücksgrenze sowie zur Überbauung der privaten Grünfläche beantragt. Nachdem die einzelnen Punkte mit den Bauherren im Vorfeld abgestimmt und in der Gemeinderatssitzung erläutert wurden, erteilte der Gemeinderat Steinach zu den beantragten Befreiungen sein Einvernehmen.


Für Sonntag, den 02. August 2026 wurde von der Firma Polstermöbel Fischer ein Sommermarkt beantragt. Die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages bedarf den Erlass einer Rechtsverordnung. Vor dem Erlass der Verordnung eines verkaufsoffenen Sonntags wurden Behörden und Fachstellen beteiligt. Nachdem von deren Seite keine Einwendungen eingegangen sind, hat der Gemeinderat Steinach die Verordnung zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags für Sonntag, den 02. August 2026 erlassen.


Im Bundesgesetzblatt vom 26. Mai 2026 Teil I Nummer 152 wurde die Änderung von Artikel 15 des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung veröffentlicht. Diese Änderung wirkt sich auch auf die Kosten des kommunalen Verwaltungsverfahrens aus. Mit Wirkung vom 01. Oktober 2026 wird aufgrund der Änderung der Abgabenordnung die Gebühr für die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechen von 28,60 Euro auf 31,20 Euro erhöht. Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis ist entsprechend zu ändern. Der Gemeinderat Steinach fasste nach Vorstellung des Entwurfes den Beschluss zum Erlass. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Steinach.


Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass das Landratsamt Straubing-Bogen ein Informationsschreiben zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts an die kreisangehörigen Gemeinden herausgegeben hat. Zum 01.07.2026 wird in Bayern erstmals ein Wassercent erhoben. Alle Wassernutzer, die unmittelbar Grundwasser entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Eine Zahlungspflicht besteht allerdings erst, wenn der gesetzlich vorgesehen Freibetrag von 5.000 m³ pro Jahr überschritten wird. Zur Fortführung des Volksmusikkurses an der KITA Steinach wird ein weiterer Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro aus dem Förderprogramm Impulsprogramm Volksmusik gewährt. Die Telekom Deutschland führt in Kalenderwoche 31 am Mobilfunkstandort Münster Modernisierungsmaßnahmen durch. Über den Zeitraum der Arbeiten kann es zu Beeinträchtigungen im Mobilfunknetz kommen.