Sitzung vom 23.01.2020   20.02.2020   09.04.2020   23.04.2020   30.04.2020   07.05.2020   14.05.2020   25.06.2020   09.07.2020   16.07.2020   30.07.2020   03.09.2020   01.10.2020   29.10.2020   26.11.2020   17.12.2020

 

Zustimmung zum Zusammenschluss der vier Wasserzweckverbände

Bausubstanzgutachten für Gasthaus Münster wird in Auftrag gegeben

Der Gemeinderat Steinach fasste in der Sitzung vom 23. Januar mit Stimmenmehrheit den Beschluss zum Zusammenschluss der Wasserzweckverbände. Der Geschäftsleiter des Wasserzweckverbandes zur Versorgung der Buchberggruppe, Herr Manfred Engl, informierte die Mitglieder des Gemeinderates vor der Abstimmung ausführlich über den Zusammenschluss der Wasserzweckverbände der Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach und Spitzberggruppe.

 

Zunächst wurden Anträge, bzw. Stellungnahmen zu diversen Bauleitplanungen durch den Gemeinderat behandelt. Der Antrag auf Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung des Grundstückes Flurnummer 188, Gemarkung Münster in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße wurde durch den Gemeinderat aufgrund der negativen Auswirkungen hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung für die Ortschaft Münster abgelehnt. Zur Einbeziehungssatzung „Steinach- Hohe-Kreuz-Straße“ wurde dem Gremium die nach Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung überarbeitete Planung vorgelegt. Der Gemeinderat billigte den Satzungsentwurf. Es ist eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange unter angemessener Verkürzung der Anhörungsfrist durchzuführen. Der Gemeinderat wurde durch die Gemeinde Kirchroth um die Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungs-und Grünordnungsplan „Kapellenfeld III, Baubschnitt II“ aufgefordert. Der Gemeinderat Steinach erhob keine Einwendungen gegen die planerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ebenso wurde die Gemeinde Steinach im Rahmen der zweiten Beteiligung durch die Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels um Abgabe einer Stellungnahme zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „MI Verbrauchermarkt an der Aschaer Straße“ mit Deckblatt Nr. 1 verbunden mit der Änderung des Flächennutzugsplanes mit Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 22, gebeten. Der Gemeinderat erhob zum Bauleitplanungsverfahren keine Einwendungen.

Im Jahr 2018 wurden dem Gemeinderat bereits Entwurfsplanungen des Architekturbüros Stadt, Land Leben zum Neubau oder zur Sanierung des Gasthauses in Münster, dessen Eigentümerin die Gemeinde Steinach ist, vorgestellt. Vor der Entscheidung, ob eine Sanierung oder ein Neubau in Frage kommen, sollte mittels eines Bausubstanzgutachtens festgestellt werden, ob eine Sanierung des Gebäudes möglich ist. Der Gemeinde fasste den Beschluss, dass ein Bausachverständiger mit der Erstellung eines Bausubstanzgutachtens für das Gasthaus in Münster beauftragt wird.

Schwerpunkt der Sitzung des Gemeinderates war der Tagesordnungspunkt zum Zusammenschluss der Wasserzweckverbände der Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach- und Spitzberggruppe. Mittels einer ausführlichen Präsentation erklärte der Geschäftsleiter des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe, Herr Manfred Engl, die Gründe für diesen Zusammenschluss. So wurde bereits im Jahr 2014 im Rahmen einer überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband München angeregt, dass eine Zusammenlegung der vier rechtlich völlig selbständigen Zweckverbände aus wirtschaftlichen Gründen anzustreben ist. Für eine Zusammenlegung sprechen vor allem Einsparungen im Bereich der Verwaltungskosten. Aktuell müssen für jeden einzelnen Zweckverband Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel die Erstellung von Haushaltsplänen, Jahresrechnungen, Steuererklärungen, Arbeiten im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen, Abrechnungen der Wassergebühren und vieles mehr durchgeführt werden. Die Kosten des technischen Personals werden nach Arbeitsanfall auf die einzelnen Zweckverbände umgelegt. Dies Bedarf jedoch einer sorgfältigen, schriftlichen Dokumentation. Der Zusammenschluss der Zweckverbände sollte mit Wirkung vom 01. Mai 2020 erfolgen. Voraussetzung für den Zusammenschluss ist der Beitritt aller 17 betroffenen Städte und Gemeinden, welcher die mit Mehrheit gefassten Beschlüsse der Gremien in den 17 Mitgliedsgemeinden fordert. Vor der Abstimmung hatten die Mitglieder des Gemeinderates noch die Möglichkeit Fragen an Herrn Manfred Engl zu stellen. Insbesondere die Problematik um die drohende Privatisierung der in Deutschland kommunal geprägten Wasserversorgung wurde durch den Gemeinderat diskutiert. So wurden die erforderlichen vier Beschlussfassungen zur Zusammenlegung der Wasserzweckverbände unter dem Vorbehalt gefasst, dass in der ab 01. Mai 2020 wirksamen Verbandssatzung eine Regelung aufgenommen wird, nach welcher die Privatisierung der Wasserversorgung sowie die Neuaufnahme von weiteren Zweckverbänden der Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden bedürfen.

Zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Steinach, Flurnummer 1208/9 Gemarkung Steinach wurde dem Gemeinderat eine Bauvoranfrage zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach, Oberes Dorf II, hinsichtlich der Baugrenze, Aufschüttungen sowie Wandhöhe vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ein weiterer Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Steinach-Ost“ wurde dem Gemeinderat für das Grundstück Flurnummer 273/6, Gemarkung Steinach vorgelegt. Für eine geplante Wohnraumerweiterung würde die festsetzte Baugrenze im nordöstlichen Teil des Grundstückes überschritten. Auch diesem Antrag stimmte das Gremium zu. Zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet „Münster-Ziegelofenweg II“ wurde neben der beantragten Befreiung zur Höhe von Aufschüttungen und der beantragten Ausnahme von den Abstandsflächen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Steinach schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von € 5.827.380,74 und im Vermögenshaushalt mit € 6.392.609,43. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 1.001.816,70 erwirtschaftet werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung 2019 und übergab diese an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.

Die Seniorenbetreuung in der Gemeinde Steinach erfreut sich einer großen Beliebtheit. Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss die angebotenen Veranstaltungen der beiden Seniorenbetreuer Hans Agsteiner und Detlef Schneider im Kalenderjahr 2020 mit € 1.000,00 zu unterstützen.

Gemäß Artikel 6 des Gemeinde-und Landkreiswahlgesetzes sind die Wahlvorsteher sowie die Briefwahlvorsteher und deren Stellvertreter für die Kommunalwahl, die am 15. März 2020 stattfindet, rechtzeitig zu bestellen. Nach Vorlage eines Vorschlages der Gemeindeverwaltung Steinach wurden folgende Personen bestellt. Stimmbezirk Steinach I: Wahlvorsteher Roland Paper, Stellvertreter Johann Fellinger, Stimmbezirk Steinach II: Wahlvorsteher Martin Röckl, Max Hien, Stimmbezirk Münster: Wahlvorsteher Reinhard Ebenbeck, Stellvertreter Peter Wolff, Briefwahlbezirk 011: Briefwahlvorsteher Manfred Schmidt, Stellvertreter Kathrin Haberl, Briefwahlbezirk 012: Briefwahlvorsteher Sascha Wass, Stellvertreter Andreas Hartmann, Briefwahlbezirk 013: Briefwahlvorsteher Eva Färber, Stellvertreter Christian Feil. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die im Laufe des Kalenderjahres 2019 eingegangenen Spenden bekanntgegeben. Die Verwendung der Spendengelder wurde durch den Gemeinderat genehmigt.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 20.02.2020 

Gewerbegebiet für kleiner Betriebe

Zuwendung für Dorfgemeinschaft Agendorf – Inspektion Dorfwirtshaus Münster

 

Luftbild GE markiert1Der Gemeinderat mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein geplantes Gewerbegebiet in Wolferszell. Straßenwidmungen und die Vergabe einer Straßenbezeichnung stand auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat wurde zu den neuesten Erkenntnissen zur Sanierung des Dorfwirtshauses in Münster informiert. Die Dorfgemeinschaft Agendorf erhält für die Möblierung des Gemeinschaftshauses einen Zuschuss von 1000 Euro. Durch die vielen Anmeldungen im Kinderhaus wird versucht Nachmittagsgruppen einzurichten.

 

Im Dezember 2019 wurde der Gemeinderat erstmals durch Bürgermeister Karl Mühlbauer über die Möglichkeit des Erwerbs eines Grundstückes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Wolferszell informiert. Das Grundstück umfasst eine Gesamtfläche von ca. 15500 Quadratmeter. Nun erklärte er, dass auf dieser Fläche Gewerbegrundstücke mit einer Größenordnung ab 1500 Quadratmeter bis 2500 Quadratmeter für kleinere Gewerbebetriebe entwickelt und angeboten werden sollten. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Wolferszell.

 

„Zum Lehmoos“

Die Erschließung des Baugebietes Münster Ziegelofenweg II ist abgeschlossen. Der Gemeinderat widmete die Erschließungsstraße „Am Radelfleck“ als Ortsstraße. Derzeit findet der Bau der westlichen Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Steinach Süd statt. Der Gemeinderat hatte über die Vergabe einer Straßenbezeichnung zu beraten. Der Gemeinderat beschloss den Straßennamen „Zum Lehmoos“ zu vergeben. Die Bezeichnung sei auf eine Hofstelle um 1800 zurückzuführen. Das Mitglied des Archives für Heimatgeschichte, Frau Claudia Heigl sowie der Heimatforscher Herr Hans Agsteiner, haben die Gemeindeverwaltung Steinach informiert, dass der ursprüngliche Liemos-Hof 1800 abgetragen wurde und in späteren Aufzeichnungen als Lehmoos bezeichnet wurde.

 

Gasthaus Muenster 008.1Im Januar fand im Gasthaus Münster ein Ortstermin zur Inspektion des Gebäudes mit dem Architekten Hans-Peter Gartner, Straubing sowie mit dem Bauingenieur Hans Fuchs, Straubing, statt. Weitere Teilnehmer am Ortstermin waren der erste Bürgermeister Karl Mühlbauer, Ursula Heller (Gemeindeverwaltung Steinach), Martin Haberl (Mitglied des Gemeinderates, Florian Kiermeier (Vorstandschaftsmitglied Dorfgemeinschaft Münster). Mit der äußeren Ansichtnahme des Gebäudes konnten noch keine Feststellungen getroffen werden, ob dieses sanierungswürdig ist. Vielmehr müssten zunächst Voruntersuchungen vorgenommen werden, um über die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können. Die Gemeinde Steinach hat auch Kontakt zum Amt für ländliche Entwicklung aufgenommen, um mögliche Fördermöglichkeiten auszuloten.

 

Die Dorfgemeinschaft Agendorf e.V. hat einen Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung von neuen Tischen und Stühlen für das Gemeinschaftshaus in Agendorf gestellt. Im Antrag führte der Vorsitzende der Dorfgemeinschaft Agendorf e.V., Reinhold Pielmeier, auf, dass der Verein für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses 195 Arbeitsstunden geleistet hat. Für die Anschaffung von Tischen und Stühlen, Kosten 2910 Euro, für das Gemeinschaftshaus in Agendorf gewährt der Gemeinderat einen finanziellen Zuschuss in Höhe von1000 Euro.

 

 

Betreutes Wohnen und Kinderhaus

Mehrere Bürger fragten bei der Gemeinde Steinach, erstmals im August 2019, an welche Planungen die Gemeinde Steinach hat, um altersgerechtes Wohnen und Pflege in Steinach zu ermöglichen. Mühlbauer sensibilisierte damals die Mitglieder des Gemeinderates, dass Sie sich erkundigen sollen, welche Möglichkeiten für die Umsetzung des Antrages Seniorenbetreuung und altersgerechtes Wohnen geschaffen werden könnten. Nun sechs Monate nach der ersten Anfrage wurde erneut nachgefragt. Der erste Bürgermeister merkte an, dass zunächst geklärt werden müsse, wo geeignete Grundstücke im Gemeindebereich zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der erneuten Anfrage.

 

Am Montag, den 17. Februar 2020 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Steinach ein Treffen des Arbeitskreises Kinderhaus Sankt Ursula, mit Vertretern des Kinderhauses, Gemeinderates und Gemeindeverwaltung, statt. Der ehemalige Steinacher Pfarrer Wolfgang Reischl erklärte, dass er auf Wunsch von Dekan Martin Müller, der bis zum 31. August 2020 von der Diözese als kommissarischer Vorsitzender der Kirchenverwaltung Steinach bestellt wurde, die kirchenverwaltungsrechtliche Aufsicht über das Kinderhaus Sankt Ursula übernehmen wird. Im Februar fand die Anmeldung für das Kita-Jahr 2020/2021 statt. Die pädagogische Leitung Doris Eckl erklärte, dass das Kinderhaus den Bedarf an Krippenplätzen ab September 2020 nicht mehr erfüllen kann. Aufgrund der großen Nachfrage werde in Erwägung gezogen eine Kindergartengruppe (Regelgruppe) und eine Krippengruppe am Nachmittag (12.15 Uhr bis 16.15 Uhr) einzurichten. Auch wenn eine Krippengruppe am Nachmittag gebildet werden kann, können neun weitere Kinder aus Platzgründen nicht vom Kinderhaus Sankt Ursula aufgenommen werden. Pfarrer Wolfgang Reischl erklärte hierzu, dass er mit der Diözese Regensburg abklären wird, ob die Trägerschaft bei Schaffung einer weiteren Krippengruppe in der Übergangszeit durch die katholische Kirchenverwaltung Steinach übernommen werden kann.

 

Der Gemeinderat vergab die Deckenbau- und Straßenbauarbeiten für das Baugebiet Oberes Dorf II in Steinach und Schlossstraße in Münster an die Firma Streicher GmbH u.Co.KG, Deggendorf.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 9. April 2020

Zone 30 in Münster beschlossen

Investitionsplan vorberaten


2020 04 09 GR Sitzung SchulErstmalig hatte es am 9. April 2020 eine Gemeinderatssitzung in der Aula der Grundschule gegeben. Jeder Gemeinderat erhielt mit genügend Abstand seinen eigenen Tisch. Somit konnte die Gemeinderatssitzung im Zeichen der Coronapandemie durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschloss, die bestehende Zone 30 im Ziegelofenweg um das neue Baugebiet Ziegelofenweg II zu erweitern. Einbezogen wird auch die Berghofstraße. Die Schlossstraße und die Gabriel-von-Seidel-Straße werden erstmals als Zone 30 ausgewiesen.

2020 04 09 Muenster 30 Zone BG Schlossstr u Am Radelfleck

 

Westlich des bestehenden Baugebietes „Am Waldweg“ in Münster hat der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstückes die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Der Geltungsbereich soll um eine Fläche von 1500 Quadratmetern erweitert werden. Nach Beratung war der Gemeinderat der Meinung, dass die geplante Erweiterung nicht der städtebaulichen Entwicklung in Münster entspricht und einer Innenentwicklung Vorrang eingeräumt werden sollte.

Geplante Investitionen
Dem Gemeinderat wurden die vorgesehenen Investitionen für das Haushaltsjahr vorgestellt. Der Investitionsplan schließt nach Einnahmen und Ausgaben mit einem Minus von 1,7 Millionen Euro ab, die der Rücklage entnommen werden. Bürgermeister Karl Mühlbauer wies darauf hin, dass, wenn alle Investitionen durchgeführt werden, am Ende des Jahres 2020 noch 1,3 Millionen Euro an Rücklagen zur Verfügung stehen werden.

Die Gemeinde Steinach gratuliert zu Geburten, Alters- und Ehejubiläen Diese Daten erhält der Bürgermeister aus dem Melderegister. Alters- und Ehejubiläen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht abgedeckt. Um den Eltern zur Geburt eines Kindes zu gratulieren, kann dies über eine Änderung der Geschäftsordnung oder Erlass einer Richtline erfolgen. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf einer Richtlinie zu Gratulationszwecken vorgelegt der so von den Gemeinderäten beschlossen wurde. Somit sind alle Gratulationen aus datenschutzrechtlicher Sicht abgedeckt.

Die Lieferung des Mittagessens an die Grundschule wurde Anfang März vom Gasthof Schmid gekündigt. Aus betrieblichen Gründen könne ab 1. April keine Lieferung mehr erfolgen. Mehrere Cateringfirmen wurden seitens der Verwaltung kontaktiert und diese Unterlagen auch dem Kinderhaus in Steinach zur Verfügung gestellt. Dem Gemeinderat wurden die Möglichkeiten einer Belieferung aufgezeigt. Der Gemeinderat befürwortete die Firma Menüservice-Kinder Catering aus Regensburg, die bereits Kirchroth und Ascha beliefert.

Auf Rückfrage von Bürgermeister Karl Mühlbauer bezüglich des Bearbeitungsstandes zur Erstellung eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes für Steinach beim Ingenieur Ammer teilte dieser mit, dass die Arbeiten an dem Projekt nicht so wie geplant vorangekommen sind. Derzeit erfolgt noch die Bestandsaufnahme.

Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat hinsichtlich der Ampelschaltung in Rotham über einen Artikel im Straubinger Tagblatt zur Verkehrsjahresbilanz 2019 im Landkreis Straubing-Bogen, die Polizei und Landratsamt vorstellten. Das Landratsamt wird immer wieder darauf angesprochen, warum die Ampel bei Steinach an der Rothamer Kreuzung auch nachts eingeschaltet ist. Die Ampel wurde hier aufgrund einer Unfallhäufung installiert. Tiefbauamtsleiter Markus Fischer erläuterte in diesem Bericht, dass die Ampel aufgrund einer Unfallhäufung installiert wurde. Teilweise wurden hier nachts sehr hohe Geschwindigkeiten festgestellt und die Ampel dient auch dieser Regulierung. Der Energieverbrauch sei durch die neueste LED-Technik minimal.

Beteiligt wurde die Gemeinde Steinach an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfeld III“ in Parkstetten. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 23. April 2020

Gemeindehaushalt von über 10 Millionen verabschiedet

Betriebskostendefizit Kinderhaus – neue Straßenbezeichnung im Gewerbegebiet

In der Gemeinderatssitzung am 23. April 2020 ist der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Beratungen gestanden. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.489.300 Euro und der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.576.100 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind für 2020 nicht vorgesehen. Unverändert bleiben die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer mit je 360 Prozent.

Bürgermeister Karl Mühlbauer gab vor der Haushaltsberatung einen allgemeinen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Steinach. Mühlbauer bezeichnete die finanzielle Entwicklung 2019 als zufriedenstellend. Bei den Einnahmeposten der Gewerbesteuer und der Kommunalanteil der Grunderwerbsteuer konnte gegenüber dem Haushaltsansatz eine Steigerung erzielt werden. Beim Einkommenssteueranteil wurde der Haushaltsansatz ebenfalls überschritten. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug laut Jahresrechnung 2019 1.001.817 Euro. Die kostendeckenden Einrichtungen wie Kläranlage und Friedhof können 2020 kostendeckend abgerechnet werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird am Jahresende nach dem vorgelegten Gemeindehaushalt bei null Euro liegen.

Dem Gemeinderat lagen der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Vorbericht Stand der Rücklagen vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2020. Mit Einnahmen und Ausgaben von 10.065.400 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr nicht vorgesehen und wurden seit 1998 nicht mehr in Anspruch genommen.

Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 5.489.300 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 73.300 Euro und Einnahmen in Höhe von 19.200 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 545.200 Euro vor. Davon sind über 121.500 Euro als Schulverbandsumlage nach Parkstetten zu bezahlen. 85.700 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 99.900 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Heimatgeschichtliches Archiv, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 139.100 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 14.300 Euro erwartet.

1.212.900 sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugendarbeit und Soziale Einrichtung für Ältere im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 456.600 Euro erwartet. Unter die Haushaltsstelle Gesundheit, Sport, Erholung fallen unter anderem die Betriebskosten der Sportanlagen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung. Diese belaufen sich auf 121.400 Euro. 387.800 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 96.000 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 440.700 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 374.600 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben für Strom und Gas erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 91.200 Euro.

Hebesatz bleibt unverändert

Die größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 51.400 Euro und an Grundsteuer B werden 347.500 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 690.000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 1.850.000 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 90.000 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 766.300 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 58.400 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 150.000 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 87.500 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2020 mit 1.480.300 Euro angesetzt.

 

4.576.100 Euro im Vermögenshaushalt

 

701.000 Euro sind für die Erweiterung der Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd festgesetzt. Hier werden ebenfalls Einnahmen aus Erschließungskosten in Höhe von 1.400.000 Euro erwartet. Der Grunderwerb für öffentliche Flächen im Gewerbegebiet und Kosten für den Breitbandausbau wurden mit 230.000 Euro veranschlagt. An Einnahmen erwartet die Gemeinde eine Investitionszuweisung in Höhe von 28.000 Euro. Für Kinderspielplatzgeräte im Gemeindebereich sind 15.000 Euro an Ausgaben vorgesehen. Für die Straßensanierung sind für das Haushaltsjahr 135.000 Euro vorgesehen.

400.000 Euro sind für den Erwerb von Ausgleichs- und Tauschflächen eingeplant. 445.000 Euro werden aus der Veräußerung von Grundstücken eingenommen. 186.900 Euro sind für den Erwerb von Gerätschaften und Maschinen für den Bauhof vorgesehen. Für das Feuerwehrwesen sind Ausgaben von 289.000 Euro für die Anschaffung des Mannschaftstransportwagens und Versorgungs-LkW für die Feuerwehr Steinach, 440.000 Euro für eine Löschwasserzisterne am Hatzenberg und Gewerbegebiet Steinach Süd und 4.000 Euro für Gerätschaften vorgesehen. Die Einnahmen sind mit 71.500 Euro eingeplant. 17.000 Euro plant die Gemeinde für Ausstattungen für die Grundschule ein. 60.000 Euro sind für Schallschutzdecken im Schulgebäude vorgesehen. Eine Investitionsumlage in Höhe von 70.000 Euro hat die Gemeinde an den Schulverband Parkstetten zu zahlen. Für das heimatgeschichtliche Archiv sind Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro vorgesehen. Für Arbeitsplatzcomputer, Laptops, Scanner sind 7.000 Euro eingeplant. Für Renovierungsarbeiten am Steinacher Rathaus sind 55.000 Euro veranschlagt. Für die Bücherei sind Ausgaben in Höhe von 8.000 Euro zu veranschlagen. Für das Kinderhaus ist ein Investitionszuschuss für Anschaffungen in Höhe von 30.000 Euro und für Hochbaumaßnahmen 120.000 Euro im Haushalt bereitgestellt.

Erschließungskosten fallen im Baugebiet Oberes Dorf II und im Gewerbegebiet Steinach Süd an und Einnahmen werden durch den Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet Oberes Dorf II erwartet. Für den Ausbau des Radwegenetzes sind Ausgaben von 170.000 Euro veranschlagt. Für die Abwasserbeseitigung werden Kosten in Höhe von 195.000 Euro für Arbeitsgeräte und Sanierungsarbeiten und ein Kostenanteil an die Kläranlage Kirchroth in Höhe von 104.000 Euro erwartet.

Für Gemeinschaftshäuser wird für Erweiterungs- und Umbauten 71.000 Euro veranschlagt. Einen Ablöseanteil an den Landkreis für die Linksabbiegespuren Kreuzung SR 8 bei Edeka Röckl hat die Gemeinde mit 24.600 Euro veranschlagt. An Einnahmen im Vermögenshaushalt sind durch die Investitionspauschale durch den Freistaat Bayern 126 500 Euro eingeplant.

Um die geplanten Maßnahmen finanzieren zu können, werden 1.471.700 Euro aus der Rücklage entnommen. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2020 als Satzung. Mit dem Beschluss wurden auch die mittelfristige Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan mitbeschlossen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Betriebskostenabrechnung 2019 des Kinderhauses. Gemäß der Abrechnung ergibt sich ein Gesamtdefizit in Höhe von 300.473 Euro. Die Katholische Kirchenstiftung übernimmt hierzu einen gedeckelten Eigenanteil von 10.000 Euro. Den Hauptfaktor für das seit 2018 gestiegene Defizit bilden die Personalkosten. Eine Verringerung des Betriebskostendefizites für das Jahr 2020 ist nicht zu erwarten.

Für das Bauvorhaben Sennebogen im Gewerbegebiet Steinach Süd ist auf einer Länge von 80 Metern eine neue Erschließungsstraße, die von der Bayerwaldstraße abzweigt, zu bauen. Der Gemeinderat legte die Straßenbezeichnung „Sennebogenstraße“ fest. Die Widmung der Straße wird nach dem vollständigen Ausbau und der Vermessung der Straße durch den Gemeinderat durchgeführt.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 30. April 2020 

 

151 Jahre Erfahrung gehen

Sechs Gemeinderäte und Bürgermeister Karl Mühlbauer verabschiedet

Die letzte Sitzung des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2014 – 2020 am 30. April 2020 war geprägt von der Verabschiedung von Bürgermeister Karl Mühlbauer und sechs Gemeinderäten, die bei der letzten Wahl nicht mehr zur Kandidatur standen. 115 Jahre Gemeinderatserfahrung und  36 Jahre Erfahrung von Karl Mühlbauer als Gemeinderat (11 Jahre) und Bürgermeister (25 Jahre) verließen das Gemeindegremium mit Ende der Sitzung.

Der einzige Punkt in der öffentlichen Sitzung war der Antrag von Bürgern aus Wolferszell die Kreuzstraße und Birkenstraße in Einbahnstraßen umzuwandeln. Begründet wurde der Antrag mit den verengten Fahrbahnverhältnissen in der Kreuzstraße und der sich daraus ergebenden Gefährdung der Fußgänger. Die Gemeinde hat daraufhin allen 59 Haushalten in Wolferszell einen Fragebogen zugesandt. Von den 26 Rückantworten stimmten dreizehn für eine Einbahnstraßenregelung und dreizehn dagegen. Das Busunternehmen Häusler erklärte, dass die bestehende Linienführung nicht verändert werden könne, da keine Haltestelle auf der gegenüberliegenden bestehenden Haltestelle vorhanden sei. Diskutiert wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Kreuzstraße auf 30 Stundenkilometern und eine Überwachung durch die gemeindeeigene Messanlage. Im Zuge der Beratung kam noch eine Begrenzung der Gemeindeverbindungsstraße Steinach nach Wolferszell ins Spiel und somit lautete der Beschluss: Die Gemeindeverbindungsstraße wird auf 70 Stundenkilometer und die Kreuzstraße auf 30 Stundenkilometer in beiden Richtungen beschränkt und die Einhaltung durch die Messanlage überwacht. Dies stelle einen Kompromiss zur Einbahnstraßenregelung dar.

Bürgermeister Karl Mühlbauer verabschiedete sechs Gemeinderäte. Zweiter Bürgermeister und Gemeinderat Hans Agsteiner verlässt nach 36 Jahren dieses Gremium. Seit 30 Jahren gehörte Oskar Betz dem Gemeinderat an und 24 Jahre war Franz Foidl im Gemeinderat tätig. Seit 2008 vertrat Dr. Tobias Kaiser die Interessen der Bürger. Norbert Mandl rückte 2013 in den Gemeinderat und Hans Fellinger wurde 2014 in den Gemeinderat gewählt. Bürgermeister Karl Mühlbauer nannte die Arbeit der Gemeinderäte gewissenhaft und verantwortungsvoll. Für die kommunale Selbstverwaltung haben sie nicht nur viel Zeit eingebracht, sondern auch manchen Ärger aushalten müssen. Das Gemeindewohl stand jedoch immer im Vordergrund.

ausscheidende Gemeinderäte

Die ausscheidenden Gemeinderäte und Bürgermeister: v.l. Bürgermeister Karl Mühlbauer, Gemeinderat Franz Foidl, Gemeinderat Oskar Betz, Gemeinderat Dr. Tobias Kaiser,
2. Bürgermeister und Gemeinderat Hans Agsteiner, Gemeinderat Hans Fellinger

 

Ende einer Ära

Dem 2. Bürgermeister Hans Agsteiner war es vorbehalten, im Namen der Gemeinderäte eine Laudatio auf den scheidenden 1. Bürgermeister Karl Mühlbauer zu halten. Eine Mühlbauer-Ära gehe zu Ende und Karl Mühlbauer habe der Gemeinde Steinach seinen Stempel aufgedrückt. Mit Umsicht, Weitsicht, hohem Sachverstand und großem Geschick habe er die Gemeinde gelenkt. Das Vorsichtsprinzip stand immer im Vordergrund. Steinach sei unter Bürgermeister Karl Mühlbauer eine lebens- und liebenswerte Kommune geworden.

 

Bürgermeister Karl Mühlbauer blickte auf die letzte Wahlperiode 2014 bis 2020 zurück, in der die Finanzkraft der Gemeinde Steinach stets angestiegen ist. Die wirtschaftliche Entwicklung und der Aufschwung trugen dazu bei, dass bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuerbeteiligung jährlich neue Rekordzahlen zu vermelden waren. „Dies sei jedoch ein Verdienst der Steuerzahler“, so Mühlbauer. Durch eine vernünftige Finanzpolitik sei die Gemeinde Steinach schuldenfrei. Seit 1998 wurde kein Darlehen mehr in Anspruch genommen worden. Das Ziel bei der Einwohnerzahl müsse eine leicht ansteigende Entwicklung sein. Nur so sei es möglich, Infrastruktureinrichtungen zu erhalten und zu ergänzen. Sein Dank galt allen hauptamtlichen Mitarbeitern in der Gemeinde und vor allem den ehrenamtlichen Helfern in Team des Gemeindeboten, Bücherei, heimatgeschichtlichem Archiv, 60plus und der Ferienfreizeit.

Die Vorsitzende der Christlichen Wählergemeinschaft Christine Hammerschick und Martin Haberl, Ortsvorsitzender der CSU dankten Bürgermeister Karl Mühlbauer, der es geschafft hat, dass ein harmonisches Klima im Gemeinderat herrscht und jeder zu Wort kommen konnte.

Nach über 1000 Beschlüssen in den letzten sechs Jahren hieß es dann: „Die Sitzung ist beendet“.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 7.5.2020 

Karl Mühlbauer ist jetzt Altbürgermeister

Neun Gemeinderäte vereidigt – Besetzung der Ausschüsse

Die erste Sitzung des neuen Gemeinderats hat in der alten Turnhalle stattfgefunden. Erstmals in der Geschichte von Steinach wurden bei den Kommunalwahlen 16 Gemeinderäte gewählt. Neun davon gehören erstmals dem Gemeinderat an.

Bürgermeisterin Christine Hammerschick vereidigte Josef Heisinger, Patric Biermann, Franz Holmer jun. von der CSU, Andreas Foidl, Claudia Heigl, Erwin Berger von der CWG und Stefan Heller, Manfred Schreiner und Martin Hahn von der Liste Münster. Weiterhin gehören Josef Fischer, Dr. Thomas Grundler, Martin Haberl, Franz Kiermeier, Franz Knott, Martina Neumaier und Karin Simmel dem Gemeinderat an.

 Vereidigung Gemeinderaete Heisinger Foidl Heller 1Vereidigung Gemeinderaete Holmer Berger Hahn 1Vereidigung Gemeinderaete Schreiner Biermann Heigl 1

Der ehemalige Bürgermeister Karl Mühlbauer gratulierte zu Beginn der Sitzung den Gemeinderäten zur Wahl und dankte für das faire Miteinander. Er erinnerte an seine erste Gemeinderatszeit 1984. Hier herrschte im Gemeinderat oft Streit. In den letzten Legislaturperioden habe sich dies, auch bei Meinungsverschiedenheiten, zu einem harmonischen Miteinander entwickelt. Man müsse sich nach der Sitzung auch noch in die Augen schauen können, so Mühlbauer. Mühlbauer überreichte an Bürgermeisterin Christine Hammerschick die Amtskette.

 

Die Wahl des zweiten Bürgermeisters fiel auf Martin Haberl der ohne Gegenkandidat war. Der Gemeinderat bestimmte auch einen dritten Bürgermeister zu wählen. Hier hatten die Gemeinderäte die Wahl zwischen Stefan Heller von der Liste Münster und Franz Knott von der Christlichen Wählergemeinschaft. Die Wahl fiel mit neun zu acht Stimmen auf Stefan Heller. Bürgermeisterin Christine Hammerschick vereidigte die beiden neu gewählten weiteren Bürgermeister. Sollten der Fall eintreten, dass alle drei Bürgermeister nicht zur Verfügung stehen, stimmte der Gemeinderat für Dr. Thomas Grundler, der in diesem Fall die Gemeinde Steinach vertreten wird.

Drei Buergermeister 2

Die Gemeinde Steinach vertreten 1. Bürgermeisterin Christine Hammerschick, 2. Bürgermeister Martin Haberl (links) und 3. Bürgermeister Stefan Heller 

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Diese regelt die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder und Ausschüsse. Hier stellte Gemeinderat Franz Holmer jun. den Antrag das Sitzungsgeld nicht wie vom Bayerischen Gemeindetag vorgeschlagen von 30 Euro auf 40 Euro zu erhöhen. Der Gemeinderat stimmte mit Mehrheit diesem Antrag zu. 

Anschließend beschloss der Gemeinderat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über den Aufgabenbereich des Gemeinderates und der Bürgermeisterin, die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen, Sitzungsverlauf, Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen. 

Der Gemeinderat bestellte fünf Mitglieder Martin Haberl, Josef Heisinger, Martina Neumaier, Franz Kiermeier und Martin Hahn für den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Steinach. Als Stellvertreter wurden Dr. Thomas Grundler, Franz Holmer jun., Claudia Heigl, Erwin Berger und Manfred Schreiner bestellt. 

In der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Straubing-Land wird die Gemeinde Steinach durch vier Verbandsräte vertreten. Neben Bürgermeisterin Christine Hammerschick sind dies Franz Knott, Josef Fischer und Stefan Heller. Die Stellvertretung übernehmen Erwin Berger, Andreas Foidl, Franz Holmer und Martin Hahn. 

Im Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung stellt die Gemeinde zwei Verbandsräte. Neben Bürgermeisterin Christine Hammerschick beschloss der Gemeinderat Andreas Foidl als Verbandsrat. Als Stellvertreter beschloss der Gemeinderat Franz Kiermeier und Franz Knott. 

Als Jugendbeauftragte wurden für die Ortsteile Steinach und Agendorf Patric Biermann und für den Ortsteil Münster Manfred Schreiner bestellt. Als Stellvertreter fungieren Claudia Heigl und Stefan Heller. 

Bisher wurden für den Gemeindebereich zwei Seniorenbeauftragte bestellt. Bürgermeisterin Christine Hammerschick regte an, dass die bisherigen Seniorenbeauftragten Hans Agsteiner und Detlef Schneider diese Aufgabe weiterführen sollten. Der Gemeinderat schloss sich dieser Meinung an und bestellte Agsteiner und Schneider wieder zu Seniorenbeauftragten der Gemeinde Steinach. 

Ehrenbezeichnungen

Die Eheschließungen wurden bisher von den Standesbeamten der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Neben diesem Personenkreis können auch Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden. Diese sind dann befugt nur Eheschließungen im Gemeindebereich durchzuführen. Der Gemeinderat bestellte Bürgermeisterin Christine Hammerschick zur Eheschließungsstandesbeamtin. 

Nach dem Kommunalwahlbeamtengesetz können an frühere kommunale Wahlbeamte ihrem Amt entsprechend Ehrenbezeichnungen verliehen werden. Der Gemeinderat beschloss dem letzten Bürgermeister Karl Mühlbauer die Ehrenbezeichnung Altbürgermeister zu verleihen.

 Hammerschick gratuliert Muehlbauer zum Altbuergermeister 6 Bürgermeisterin Christine Hammerschick gratuliert dem ehemaligen Bürgermeister Karl Mühlbauer zur Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister"

 

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Der Steinacher Gemeinderat bei der konstituierenden Sitzungpfeil oben 252x300

Sitzung vom 14. Mai 2020

Bauanträge waren Hauptbestandteil

Der Gemeinderat hat sich am Donnerstag, 14. Mai 2020 in der alten Turnhalle zur ersten Sitzung nach der konstituierenden Sitzung getroffen. Viele Bauanträge standen auf der Tagesordnung.

Ein weiterer Punkt war die Änderung der Einbeziehungs-und Festlegungssatzung Münster-Hatzenberg. Ein Grundstückeigentümer möchte ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Bedingt durch die Hanglage des Grundstückes gibt es Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Bauvorhabens im Zusammenhang mit der bestehenden Einbeziehungssatzung. Da das Grundstück um fünf Meter abfällt, kommt es zu einem Konflikt mit der festgesetzten Wandhöhe. Weiterhin sieht die Satzung nur zwei Geschosse vor. Das Bauvorhaben sieht als Hanghaus ein sichtbares Kellergeschoss, ein Erd- und ein Obergeschoss vor. Bei der Diskussion wurden seitens des Gemeinderates festgestellt, dass bereits Auffüllungen durchgeführt wurden. Auch eine Gefahr, durch das beantragte Gebäude, für erhaltenswerte bestehende Bäume in diesem Bereich wurde gesehen. Der Gemeinderat beschloss, um auch Kosten für den Antragsteller zu sparen, den Antrag auf Änderung der Satzung vorab mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt abzuklären.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg II erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn, der sein Wohnhaus mit anthrazitfarbenen Dachziegeln neu eindecken möchte. Der Bebauungsplan sieht hier nur rote oder dunkelbraune Dachziegel vor.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat einem Bauvorhaben in Wolferszell zur Errichtung eines Einfamilienhauses, das im Zusammenhang der bebauten Ortsteile liegt.

 

In der Domkapitelstraße im Baugebiet Kellerberg West I möchte ein Bauherr einen Carport errichten. Hierzu erteilte der Gemeinderat, vorbehaltlich aller Nachbarunterschriften, die Befreiung hinsichtlich Ausgestaltung und der Höhe einer Stützmauer sowie der Dachneigung.

 

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus eines Büros mit Wartungsetage an ein bestehendes Bürogebäude in der Bayerwaldstraße vor. Das bestehende Bürogebäude soll um ein Büro aufgestockt werden. Die Wandhöhe übersteigt in diesem Bereich die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe. Weiterhin besteht hinsichtlich der Dachform keine Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan Rotham II/2. Da jedoch bereits für das Hauptgebäude diese Befreiungen erteilt wurden, bestand seitens des Gemeinderates auch für den Anbau das Einverständnis für die Befreiung und dem Bauvorhaben. Eine fehlende Nachbarunterschrift ist jedoch noch nachzureichen.

 

In der Mitterfelser Straße hat ein Eigentümer einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Pferdestalles und eines Misthaufens gestellt. Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt wurde es dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Im Dorfgebiet in Agendorf, in der Mitterfelser Straße hat ein Eigentümer einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Milchviehlaufstalles eingereicht. Der Stall ist auf eine Kapazität für 108 Kühe ausgelegt. Dem Gemeinderat wurde die Planung vorgestellt und Zustimmung erteilt.

 

Im neuen Baugebiet Oberes Dorf II hat ein Bauherr einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage eingereicht. Durch das abfallende Gelände kann die Wandhöhe nicht an allen Hausseiten eingehalten werden. Weiterhin sind untergeordnete Teile des Hauses wie Erker mit einem Flachdach geplant. Der Gemeinderat erteilte die Genehmigung zu den beantragten Befreiungen und zum gesamten Bauvorhaben.

 

Vorangehen soll es mit dem geplanten Fußweg vom Wertstoffhof zur Rothamer Kreuzung. Zweiter Bürgermeister Martin Haberl brachte dieses Thema erneut vor. Es stehen immer noch zwei Varianten der Streckenführung zur Diskussion. In mehreren Sitzungen und einem Ortstermin wurde dieses Thema diskutiert.

 

Gemeinderätin Claudia Heigl regte an, ob eine Stellplatzsatzung für Steinach möglich ist. Die Verwaltung wird einen Entwurf in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.

 

 

 

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Sitzung vom 25. Juni 2020

 

Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt Bebauungsplan Ziegelofenfeld

Weg nach Rotham nun ohne Brücke - viele Informationen

In einer Marathonsitzung am 25. Juni 2020 hatte der Gemeinderat zahlreiche Punkte zu behandeln. Vor der Sitzung wurde der Gemeinderat über ein digitales Sitzungsdienstsystem informiert.

Einen Erfolg konnten die Gemeinde Steinach beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen. Dieser hat mit Beschluss vom 08. Juni 2020 über den Normenkontrollantrag gegen den Bebauungs-mit Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet Ziegelofenweg II entschieden. Der Beschluss wurde ohne das Durchführen einer mündlichen Verhandlung gefasst. Der Antrag der gegnerischen Partei wurde abgelehnt. Damit wurde der Gemeinde Steinach die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes bestätigt. Der Antrag auf Revision wurde abgelehnt. Damit endet für die Bauherren eine lange Zitterpartie über die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke, die durch einen privaten Investor zur Verfügung gestellt wurden. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, dass ein weiterer Kläger seinen Antrag auf Normenkontrolle zurückgenommen hat. Ein Kläger bestand jedoch auf eine Entscheidung, die nun zugunsten der Gemeinde ausfiel.

 

Nachdem für die FF Münster ein Tragkraftspritzenfahrzeug und für die FF Steinach ein Mannschaftstransportwagen sowie ein Versorgungslastkraftwagen angeschafft wurden, waren die Gebühren für die Streckenkosten sowie für die Ausrückstundenkosten neu zu kalkulieren. Der Gemeinderat Steinach beschloss den Erlass einer 4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen. Da nach den Neuanschaffungen das Mehrwegfahrzeug der FFW Steinach nicht mehr in Betrieb ist, beschloss der Gemeinderat dieses zum Verkauf anzubieten. Dabei ist ein Mindestgebotspreis von 3.000 Euro anzusetzen. Den Zuschlag erhält der Meistbietende.

 

Der erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinach, Jürgen Reimann, teilte dem Gemeinderat mit, dass die FFW Steinach gerne einen Beitrag zur aktuellen Wirtschaftslage einbringen möchte. Die Bedarfsplanung der FF Steinach für das Jahr 2020 wurde bezüglich der Anschaffung von Schutzhandschuhen sowie der Anschaffung von Blitzleuchten begrenzt.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der am 03. Juni 2020 stattgefundenen Verkehrsschau an der Kreuzung an der Kreisstraße SR 8/Moos. Teilnehmer waren die Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Straubing-Bogen, der Polizeiinspektion und Vertreter der der Gemeinde Steinach. Eine Steinacherin, die ebenfalls anwesend war, forderte aufgrund der verkehrsgefährdenden Situation für Linksabbieger an der Kreuzung u.a. die Herstellung einer Verkehrsinsel. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass eine bauliche Umgestaltung aufgrund des aktuellen Unfallgeschehens nicht angezeigt ist.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai wurde angeregt, dass die Gemeindeverwaltung Steinach einen Satzungsentwurf zur Herstellung, Bereithaltung und zur Zahl von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge ausarbeiten soll. Dem Gemeinderat wurde eine entsprechende Satzung über die Herstellung, Bereithaltung und zur Zahl von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge vorgestellt. Der Gemeinderat erlies gemäß dem vorgelegten Entwurf diesen als Satzung.

 

Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einem Ortstermin in Steinach-Rotham. Dabei wurde die neue Entwurfsplanung zum Ausbau des Radweges zwischen Steinach und Rotham vorgestellt. Über die Ausbauvarianten des Geh-und Radweges vom Wertstoffhof zur Ampelkreuzung in Rotham wurde bereits in mehreren Sitzungen des Gemeinderates diskutiert. Ein Beschluss zur Festlegung des Ausbauvariante wurde bisher noch nicht gefasst. Der Grunderwerb für den Ausbau mit Brückenvariante ist bereits erfolgt. Ein Nachteil des Ausbaus mit einer Brücke über den Steinachbach ist jedoch, dass dabei notwendige Parkplätze des Pendlerparkplatzes wegfallen würden. Somit müsste langfristig wieder ein Grunderwerb durch die Gemeinde Steinach vorgenommen werden, um die entfallenden Stellplätze zu ersetzen. Eine zweite Variante für den Ausbau des Geh-und Radweges wäre die Herstellung entlang des Steinachbaches (in Fließrichtung links). In dieser Variante wurde auch berücksichtigt, dass ein fünf Meter breiter Uferrandstreifen entlang des Steinachbaches geschaffen wird. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf würde der Grunderwerb mit 75 Prozent gefördert. Es würde sich auch anbieten, dass Umsetzungsmaßnahmen am Steinachbach während der Bauphase des Geh-und Radweges durchgeführt werden. Das Ingenieurbüro Sehlhoff hat für diese Ausbauweise des Geh-und Radweges eine Kostenschätzung erstellt. So würden die Baukosten brutto 60.000 Euro und die Honorarkosten 11.200 Euro betragen. Allerdings müsste für diese Ausbauvariante noch ein Grunderwerb von 2000 Quadratmeter durch die Gemeinde Steinach erfolgen. Der Gemeinderat beschloss den Ausbau des Geh-und Radweges zwischen Steinach und Rotham ohne Brückenbau. Der Ausbau des Geh-und Radweg soll entlang des Steinachbaches in Fließrichtung linksseitig erfolgen.

 

Die bestehende Urnenanlage muss aus Bedarfsgründen erweitert werden. Der Gemeinderat machte sich am 17. Juni bei einem Ortstermin ein Bild von der Situation im Friedhof. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage an Urnengrabnischen sind aktuell nur noch drei Urnengrabnischen frei und zwei Urnengrabnischen wurden durch die Grabnutzer aufgelöst. Die Urnenkapseln, die sich in den aufgelösten Urnennischen befinden, müssen auf dem Friedhofsgelände verbleiben. Aufgrund dessen muss auch ein Sammelgrab für diese Urnen geschaffen werden. Auch wurde aufgrund der Nachfrage von Gemeindebürgern über die Schaffung von Erdurnengräbern beraten. Im Rahmen des Ortstermins kamen auch Anregungen von Seiten der Gemeinderatsmitglieder. Zwischenzeitlich wurden auch Bilder von Mitgliedern des Gemeinderates an die Verwaltung gesendet. Die gesammelten Informationen und Bilder wurden im Rahmen des Tagesordnungspunktes nochmals vorgestellt. Um eine Entscheidung zur baulichen Umsetzung der Erweiterung finden zu können, hat das Mitglied des Gemeinderates Stefan Heller, eine Entwurfszeichnung erstellt, die dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Der Gemeinderat beschloss die bauliche Erweiterung der Urnenwandanlage, die Schaffung eines Sammelgrabes wie die Herstellung von Erdurnengräbern soll entsprechend des vorgelegten Entwurfes umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung Steinach wird beauftragt, Angebote über die Materialbeschaffung einzuholen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick teilte den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass die für die gemeinsame Entwässerungsanlage Kirchroth/Münster entstandenen Unterhaltungskosten und Investitionen für das Kalenderjahr 2019 abgerechnet wurden. Für Investitionen der gemeinsamen Entwässerungsanlage Kirchroth/Münster wurde der laut Zweckvereinbarung der festgesetzte Anteil von 24 Prozent in Höhe von 2.962 Euro berechnet. Der Anteil an den laufenden Unterhaltungskosten für das Jahr 2019 beträgt 37.839 Euro. Darin enthalten ist noch nicht der Investitionsanteil an der Schlammpress-und Containerstation, die in der Kläranlage Kirchroth errichtet wurde. Die Gemeinde Steinach wird an dieser Investition mit 20 Prozent der entstandenen Gesamtkosten beteiligt. Bei einer Investitionssumme in Höhe von 500.000 Euro beträgt der Anteil der Gemeinde 100.000 Euro.

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Sitzung vom 9. Juli 2020

Zwei neue Kindergartengruppen notwendig

Neue Freiflächen-Photovoltaikanlage in Hoerabach

 

Ab September 2020 sind zwei neu Kindergartengruppen zu schaffen, da im Haupthaus keine Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick hat sich im Ortsbereich Steinach schon bezüglich der Verfügbarkeit von Objekten informiert. Bezüglich verfügbarer „Leerstände“ im Ortsbereich Steinach konnte nur das Objekt in Steinach, Schlichtstraße 1, ermittelt werden. 2. Bürgermeister Martin Haberl hat im Namen aller Mitglieder des Gemeinderates der CSU-Fraktion beantragt, dass als Alternative für die Schaffung von zwei Kindergartengruppen die Räumlichkeiten der Alten Schule in Steinach dienen könnten. Weiterhin wurde das Pfarrheim als Nutzung diskutiert. Alle Objekte wurden seitens des Landratsamtes, Bauverwaltung und Sachgebiet Jugend und Familie, besichtigt. Bürgermeisterin Christine Hammerschick nahm an einer Kirchenverwaltungssitzung teil um alle Möglichkeiten auszuloten. Nach eingehender Information und anschließender Beratung über die vorhandenen Alternativen zur übergangsweisen Schaffung von zwei Kindergartengruppen ab dem Kindergartenjahr 2020 (beginnend ab September 2020) entschied sich der Gemeinderat für das Objekt Schlichtstraße 1 in Steinach.

 

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Agendorfer Feld“. Neben der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage wird somit eine weitere Anlage entstehen. Der Eigentümer des Grundstückes hat bei der Gemeinde Steinach den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Auf einer Fläche von 2,6 Hektar soll die Photovoltaikanlage errichtet werde. Ebenfalls ist der Flächennutzungsplan und der Grünordnungsplan zu ändern. Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen. Der Antragsteller hat dabei einen fachlich qualifizierten Planer zu beauftragen.

 

Bei der Einbeziehungssatzung Steinach „Hohe-Kreuz-Straße“ die einem Eigentümer die Bebauung ermöglichen soll und bereits mehrmals vom Planer überarbeitet wurde, wurde vom Gemeinderat gebilligt.

 

Der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens im Baugebiet Oberes Dorf hat die Herausnahme seines Grundstückes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes beantragt. Bei Baugenehmigungen seien immer wieder Befreiungen notwendig, da sich die Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes mit dem landwirtschaftlichen Anwesen nicht vereinbaren lassen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung. Die Planungskosten für die Erstellung des Deckblattes hat der Antragsteller zur tragen.

 

In Münster möchte ein Bauherr ein Carport errichten. Hierzu ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung notwendig. Der Gemeinderat fasste den Beschluss zur Errichtung einer solchen Satzung. Auch hier hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.

 

Dem Gemeinderat wurde ein Entwurf zur Bebauung einer Baulücke in der Aufrother Straße in Münster vorgestellt. Der Bauherr plant eine dichte Bebauung. Die Grundflächenzahl, die angibt wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden dürfen liegt bei dem Entwurf bei 0,64. Zulässig sind in diesem Gebiet 0,3. Nach eingehender Beratung vertrat der Gemeinderat die Stellung, dass eine derartig dichte Bebauung nicht erwünscht ist.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungen und Kosten zur Erweiterung der Urnengabanlage sowie zur Herstellung eines Sammelurnengrabes und zur Herstellung von Erdurnengräbern im Friedhof in Steinach.

 

Abgelehnt hat der Gemeinderat von Gemeinderat und 2. Bürgermeister Martin Haberl zur Anpassung der Sitzungsdauer einer Gemeinderatssitzung. Das Mitglied des Gemeinderates, Franz Holmer, regte an, dass sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer offenen Diskussionsrunde bezüglich der weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde Steinach treffen sollten. Gemeinderat Josef Fischer merkte an, dass man die bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Steinach auch kritisch dahingehend beäugen sollte, da bei einer Weiterentwicklung zunächst die gemeindliche Infrastruktur geschaffen werden muss. Das Mitglied des Gemeinderates, Patric Biermann, erkundigte sich über den Planungsstand zur Erstellung eines Hochwasserrückhaltungskonzeptes für den Bereich Steinachbach. Hierzu erklärte Ursula Heller von der Gemeindeverwaltung, dass Dr. Ammer, der mit der Planung beauftragt wurde, mit Schreiben im Juni nochmals eindringlich aufgefordert wurde, mit den Planungsarbeiten fortzufahren. Gemeinderat Martin Haber informierte den Gemeinderat über den Stand des Breitbandanschlusses der Saatzucht. Dr. Thomas Grundler, Mitglied des Gemeinderates regte an, dass die Geschwindigkeitsmessungen zukünftig ohne Anzeige auf dem Display vorgenommen werden sollten.

 

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Sitzung vom 16. Juli 2020

Nachtragshaushalt vom Gemeinderat verabschiedet

 

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Eine Nachtragshaushaltssatzung ist zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssen und wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Dem Gemeinderat wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2020 ein Nachtragshaushalt vorgelegt, da sich aus verschiedenen Bereichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Haushalt ergeben haben.

Im Verwaltungshaushalt betrifft dies den Bereich der Kindertageseinrichtung. Hierzu fallen Personalausgaben in Höhe von 62.900 Euro, Mieten in Höhe von 7.200 Euro, Bewirtschaftung der Grundstücke 17.000 Euro, Versicherung von Gebäuden u. Grundstücken 200,00 Euro und Telefonkosten in Höhe von 400,00 Euro an. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt vermindert sich um 87.700 Euro.

Im Vermögenshauhalt betrifft der Nachtragshaushalt die Bereiche Gemeindeorgane, Alte Schule, Kindertageseinrichtung, Radwanderwege, Gewerbegebiet, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Grundstücke, Friedhof und die allgemeine Rücklage. Der Vermögenshaushalt erhöht sich dadurch um 610.500 Euro.

Der Grunderwerb für Wohnungsbauförderung, Radwanderwege, Abfallbeseitigung und Gewerbegebiet betreffen hiervon 400.000 Euro. Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für Gemeindeorgane betragen rund 48.000 Euro. Ausgaben für die Alte Schule betragen 50.000 Euro. Für die Kindertageseinrichtung sind Ausgaben in Höhe von 90.000 Euro eingeplant.

Die Entnahme aus der Rücklage wird um 698.200 erhöht.

Der Gemeinderat Steinach beschloss die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.

Weiterhin beschloss der Gemeinderat ein Gemeinderatsinformationssystem von der AKDB anzuschaffen, das die Planung, Vorbereitung und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen für die Verwaltung und Gemeinderäte einfach, schnell und effizient macht. Hierzu sollen jedem Gemeinderat die entsprechenden Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Hier ist noch zu prüfen, welche Endgeräte qualitativ möglich sind.

In vorangegangenen Sitzungen wurde dem Gemeinderat eine Planung und Kostenzusammenstellung für die Erweiterung der Urnengrabanlage sowie zur Schaffung eines Sammelgrabes und zur Schaffung von Erdurnengräbern vorgelegt. Die bisherige Urnenwandanlage kann nicht mehr in der bereits vorhandenen, gestalterischen Form erweitert werden, da das „Kastensystem“ nicht mehr hergestellt wird. Dem Gemeinderat lagen verschiedene Angebote vor. Der Auftrag zur Anschaffung der Urnenwandanlage inklusive der Montage wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Urnen-Rost, Burgthann, erteilt.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 30. Juli 2020

Erarbeitung einer Gemeindeentwicklungsplanung

 

In seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Juli 2020 befasste sich der Gemeinderat mit der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplanes. Gemeinderat Josef Fischer stellte den entsprechenden Antrag. Nach Meinung von Gemeinderat Fischer sollte sich die zukünftige, wohnbauliche Entwicklung auf die Verdichtung und Erschließung möglicher Freiflächen innerorts sowie auf Ersatz-Neubauten beschränken. Die anstehende Kinderhauserweiterung bzw. der Neubau einer Kinderkrippe sowie dringend erforderliche Straßensanierungsmaßnahmen, Kanalnetzertüchtigungen sowie Kläranlagenbau sind in den nächsten Jahren Herausforderungen für die folgenden Finanzhaushalte. Der Gemeinderat beschloss die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplanes für den Zeitraum bis zum Jahr 2026. Die Planungsvorschläge sollen bis Ende des Jahres 2020 – eventuell in Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden.

 

Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen im Grundschule und Bereich Moos 1 mitgeteilt. Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen. Dazu ist der Wert V85 einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl ergibt sich aus der Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15 Prozent überschritten wird. Im Bereich der Grundschule, hier sind 30 Stundenkilometer erlaubt, wurde ebenfalls eine Messung von einer Woche Dauer durchgeführt. Hier lag das Ergebnis bei durchschnittlich 43 Stundenkilometer. Aktuell liegt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Steinach und Moos bei 100 Stundenkilometern. Zwei wöchentliche Messungen wurden bei Hausnummer Moos 1 in Fahrtrichtung Parkstetten durchgeführt. Die Auswertungen brachten das Ergebnis, dass 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer 88 Stundenkilometer bzw. 83 Stundenkilometer gefahren sind.

 

Die Anlieger von Moos 1 und Moos 2 haben beantragt, dass für den Bereich Moos 1 und Moos 2 eine Prüfung zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer durch die Gemeinde Steinach erfolgen soll. Die Antragsteller gaben an, dass aufgrund des starken Verkehrsaufkommens für die Anwohner ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht. Während der Beratung wurde die Gefährdung von Radfahrern und Geschwindigkeitsmessungen ohne Display diskutiert. Auch die Anzahl der Wildunfälle die sich hier jährlich ereignen wurde angesprochen. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat für die Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Parkstetten die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu, dass die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick die Gemeinde Steinach im Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e.V. vertreten soll. Durch den Vereinszweck soll die Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts, Vernetzung der Akteure und Entscheidungsträger der Region und Entwicklung und Koordination und Unterstützung von Projekten erfüllt werden. Als Stellvertreter wurden der zweite Bürgermeister Martin Haberl und der dritte Bürgermeister Stefan Heller vorgeschlagen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der Zuschuss der Regierung von Niederbayern in Höhe von 37.000 Euro zur Anschaffung des Versorgungs-LkW`s der Feuerwehr Steinach ausbezahlt wurde. Eine weitere Zuwendung aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ in Höhe von 4.250 Euro erhält die Gemeinde Steinach die Anschaffung von fünf Tabletts in der Grundschule.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Informationsveranstaltung des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sieht vor, die empfindlichen Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen festzulegen. Der Auftrag ist, die Grundwasservorkommen zu schützen und die Reinhaltung der Gewässer sicherzustellen. Im Rahmen eines bayernweiten Projektes werden am Wasserwirtschaftsamt Deggendorf derzeit Einzugsgebiete der öffentlichen Wasserversorgung erfasst.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 3. Septeber 2020

Zwei Kindergartengruppen werden ausgelagert

Umbauarbeiten in Rekordzeit – viele ehrenamtliche Stunden

Was lange währt, wird endlich gut. So hofft nun ein Bauwerber, der in der Hohen-Kreuz-Straße in Steinach den Neubau einer Physiotherapiepraxis mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage verwirklichen möchte. Seit August 2019 befasste sich der Gemeinderat mit der entsprechenden Einbeziehungssatzung. Vier Beteiligungen mit entsprechenden Fristen waren bisher nötig um den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerecht zu werden. Am Donnerstag fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Steinach „Hohe-Kreuz-Straße“.

 

Für die erforderliche Ausstattung der dritten Krippengruppe gewährt die Gemeinde Steinach einen Investitionszuschuss in Höhe von brutto 7500 Euro. Für die Herstellung und Einrichtung von zwei Kindergartengruppen im Objekt Schlichtstraße 1 wurden vorläufige Investitionskosten in Höhe von 150000 Euro für Hochbaumaßnahmen und 40000 Euro für die Anschaffungen von beweglichen Gegenständen im Nachtrags-Haushaltsplan für das Jahr 2020 veranschlagt. Nachdem die baulichen Maßnahmen größtenteils umgesetzt wurden, wurde der Gemeinderat über die bisherigen Investitionskosten informiert. Zum Sitzungstag betrugen die Investitionen 24796 Euro. Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte detailliert über die bisherigen und noch zu erwartenden Ausgaben. Nach Vorabschätzung der Gemeindeverwaltung werden die Investitionskosten für Hochbaumaßnahmen den Haushaltsansatz deutlich unterschreiten. Innerhalb gut vier Wochen sei es gelungen das Gebäude in der Schlichtstraße 1 für eine Kindergartengruppe fertig zu stellen. Bürgermeisterin Christine Hammerschick dankte den Gemeinderat die hier vor Ort tatkräftig beim Umbau mitgeholfen haben und allen Firmen die trotz des knappen Zeitraums die Arbeiten fristgerecht ausgeführt haben. Im Juli wurde seitens des Gemeinderates der Beschluss gefasst in der Schlichtstraße zwei Kindergartengruppen für zwei Jahre unterzubringen. Baurechtliche Fragen mussten geklärt werden, damit die Bauarbeiten am 30. Juli starten konnten. Nach einem Aufruf im Gemeinderat waren an den Wochenenden auch ehrenamtliche Helfer, insbesondere Mitglieder des Gemeinderates Steinach, bei der Herstellung der Außenanlagen im Einsatz. Gemeinderat Stefan Heller, erläuterte den Ablauf der Herstellung der Außenanlage. Bei den Arbeiten zur Herstellung der Außenanlage wurden 100 ehrenamtliche Helferstunden eingebracht. Die Mitarbeiter des Bauhofes waren in Summe an 120 Stunden bei der Herstellung der Außenanlagen beschäftigt. Im Rahmen der Innenausbauarbeiten wurden die Sanitäranlagen hergestellt und umgebaut, Akustikdecken montiert, Malerarbeiten durchgeführt, die Elektroinstallation hergestellt sowie die Bodenbeläge verlegt und die Grundmöblierung (Küche) aufgebaut. Die Mitarbeiter des Bauhofes waren an insgesamt 230 Arbeitsstunden bei den Innenausbauarbeiten in Einsatz. Ende August fand die Abnahme der Räumlichkeiten mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Straubing-Bogen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Bauverwaltung), der Diözese Regensburg (Fachberatung für Kindertageseinrichtung, Caritas-Geschäftsführer), der Kirchenverwaltung (Pfarrer Christof Hagedorn, Leitung Kinderhaus, Kirchenpfleger) und der Gemeinde Steinach (Bürgermeisterin Christine Hammerschick, Ursula Heller) statt. Die Kindergartengruppe im Erdgeschoss konnte so ihren Betrieb pünktlich am Dienstag, den 01. September 2020 aufnehmen. Dafür kam spontaner Applaus der Gemeinderäte.

 

Der Gemeinderat genehmigte die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Abwasserbeseitigung für den Gemeindeteil Ascha. Im Steinbruch wurde die bauliche Erweiterung und den Umbau eines Waaghauses, sowie Neubau einer Elektrosteuerungszentrale bei der Gemeinde Ascha beantragt, da dieser auf dem Gebiet der Gemeinde Ascha liegt. Die neuen Gebäude sollen nun an das bestehende Kanalnetz der Gemeinde Steinach angeschlossen werden, sodass das anfallende Abwasser über die Kläranlage Steinach entsorgt werden. Um den Kanalherstellungsbeitrag abrechnen zu können ist eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Ascha. Geklärt werden muss noch die Menge des anfallenden Abwassers, um Probleme mit der Steinacher Kläranlage, die auch langsam an ihre Grenzen kommt, zu vermeiden.

 

Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass das Bayerische Sozialministerium im Rahmen der Initiative „Unser soziales Bayern: Wir helfen zusammen“ jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Pauschalbetrag von 60000 Euro zugewiesen hat. Dieses Geld ist zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten von älteren Personen oder Personen mit Vorerkrankungen gedacht, die von der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen sind. Landrat Josef Laumer hat in Abstimmung mit der Seniorenfachstelle und der Finanzverwaltung des Landratsamtes Straubing-Bogen einen Verteilungsschlüssel festgelegt. Die Gemeinde Steinach hat eine Zuwendung in Höhe von 1330 Euro erhalten. Die erste Bürgermeisterin erklärte, dass mit dieser Zuwendung Spielenachmittage für die Senioren organisiert werden sollen. Auch sollte die Zuwendung für die Anschaffung von Spielen verwendet werden. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis. Weitere Vorschläge wurden aus dem Gemeinderat nicht vorgebracht.

 

Gebeten wurden die Gemeinderäte um Informationen zur Grabenräumung.pfeil oben 252x300

 

 

Sitzung vom 01. Oktober 2020

 

Kanalgebühren steigen nächstes Jahr

Förderung für Dorfwirtshaus in Münster

Klaeranlage 2016 07 29 10In seiner Sitzung am 1. Oktober 2020 befasste sich der Gemeinderat mit der Kalkulation der Kanalgebühren. Die Gemeinde Steinach erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll dabei die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen die einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Aufgrund des Ablaufes des Kalkulationszeitraumes für die Entwässerungsanlage der Gemeinde sind die Kanalgebühren für den Zeitraum 2020 bis 2024 neu zu kalkulieren. Für 2020 besteht laut Haushaltsplan eine Unterdeckung von 38.500 Euro. Bei der Kalkulation bis 2024 wurde eine Preissteigerungsrate von drei Prozent geplant. Somit ergab sich eine Abwassergebühr von 2,20 Euro, was eine Erhöhung von zehn Cent pro Kubikmeter Abwasser bedeutet. Auch die Grundgebühren erhöhen sich im ab 2021 mindestens um 20 Euro pro Jahr, je nach Größe des Wasserzählers.

 

Gasthaus Muenster 003Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat vom Termin mit Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung, Architekten, stellvertretendem Vorsitzenden der Dorfgemeinschaft Münster, sowie mit der ersten Bürgermeisterin und Gemeindeverwaltung ein Besichtigungstermin am Dorfwirtshaus am Kirchplatz in Münster statt. Dabei wurde zunächst eine Besichtigung durchgeführt, um festzustellen, ob eine Sanierung des Objektes gefördert würde.

 

Bereits in der Sitzung vom August 2019 fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungs-und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung allgemeines Wohngebiet (WA) Wolferszeller Weg. Der Geltungsbereich des Planungsgebietes lag dabei am nördlichen Ortsrand von Steinach in Nähe des bestehenden Baugebietes „Oberes Dorf II. Der Gemeinderat fasste später auch den Auslegungs-und Billigungsbeschluss. Aus der Beteiligung der Behörden sind gravierende Einwendungen bei der Gemeinde Steinach eingegangen, die nicht beseitigt werden konnten. Da der Bebauungs-mit Grünordnungsplan für das allgemeine Wohngebiet Wolferszeller Weg nun nicht mehr gemäß den Vorgaben nach dem damals gültigen Baugesetzbuch erstellt werden kann und auch der räumliche Geltungsbereich nicht mehr dem ursprünglichen Geltungsbereich entspricht, wurde sowohl der Aufstellungsbeschluss als auch der Billigungsbeschluss aufgehoben. Nach einer Überarbeitung des räumlichen Geltungsbereiches fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines erneuten Bebauungsplanes „Wolferszeller Weg“.

 

Für den Bereich in der Aufrother Straße fasste der Gemeinderat Beschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Münster West II“. Die bisherige geplante Satzung wurde aufgehoben, da sich der räumliche Geltungsbereich geändert hat.

 

Der Fischereiverein Steinach hat erneut die kostenfreie Überlassung des Fischgewässers Kinsach beantragt. Laut den Angaben des Vereins ist die Kinsach fischereilich nur noch schlecht zu nutzen. Dies würden auch die Fangmeldungen der letzten Jahre bestätigen. Da aus diesen Gründen durch die Gemeinde bereits in der Vergangenheit auch keine Pacht mehr veranschlagt wurde, sieht sich der Fischereiverein, nach Ablauf des Pachtvertrages, künftig nur noch in der Lage die Kinsach zu pachten, sofern diese kostenlos überlassen wird. Der Gemeinderat beschloss das Fischgewässer Kinsach dem Fischereiverein kostenlos bis zum Ende des neuen Pachtvertrages kostenlos zu überlassen.

 

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Antrag des Tennisclub Steinach auf Einbeziehung des Festplatzgeländes der Gemeinde Steinach in den Einzugsbereich der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus einem Brunnen zur Tennisplatzbewässerung. Mit der aktuellen Erlaubnis dürfte der Verein nur 132 Kubikmeter dem Brunnen entnehmen. Der Bedarf liegt jedoch bei 1000 Kubikmeter. Der Gemeinderat genehmigte die Einbeziehung des Festplatzgeländes bis auf Widerruf.

 

Der Bayerische Gemeindetag informierte, dass das Muster der Satzung über Aufwendungs-und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie das Pauschalsätze-Verzeichnis überarbeitet wurden. Angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung haben die zuständigen Verbände eine erneute Überarbeitung ihres Satzungsmusters und des Pauschalsätzeverzeichnisses vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs-und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Steinach.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass ab Herbst die Bepflanzung in den Wohngebieten Steinach, Oberes Dorf II und Münster, Schlossstraße Münster durchgeführt werden. 

Hochwasserschutz für Steinach vorgestellt

Damm für Steinachbach und Schanzlgraben

Ebenfalls am Donnertag, 1. Oktober 2020 stellte Dipl.-Ing. Thomas Ammer vom Ingenieurbüro Dr. Ammer, Straubing dem Gemeinderat die Hochwasserstudie für Steinach vor. Das vorläufige Ergebnis um Hochwasser rund um den Steinachbach zu vermeiden sind zwei Dämme im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße. 

 

Das Einzugsgebiet, so Dipl.-Ing. Thomas Ammer beträgt 11,9 Quadratkilometer und besteht aus Siedlungsgebieten, dem bewaldeten Schanzlbach, Unterniedersteinach und dem Oberlauf des Steinachbaches bei Thannhof. Berechnet wurde die Niederschlagshöhe einer bestimmten Zeitspanne des Einzugsgebietes für ein hundertjähriges Hochwasser. 

 

Faktoren für Hochwasser sind die Landnutzung, wie Siedlung, Gewerbe, Ödland, Ackerbau, Wiesen, Laub- Nadel oder Mischwald. Auch die Bodentypen der Durchlässigkeit spielen eine Rolle. Hier unterscheidet man von sehr durchlässig, mäßig durchlässig, gering oder sehr gering durchlässig. Für den Hochwasserschutz Steinach sind hier gering durchlässige Bodentypen vorhanden.

 

Das hydrologische Modell für den Steinachbach und Schanzlgraben zeigt wieviel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hat der Steinachbach dann zu transportieren, was er auf Grund seines Bachbettes nicht kann.

 

Anhand einer Folie zeigte Dipl.-Ing. Thomas Ammer auf an welchen Stellen der Steinachbach dann ausufert. Hier nannte er Bereiche vor der Brücke in der Wittelsbacherstraße und am Kirchweg im Bereich des Baugebietes Pfründeweges.

 

Nach der Bestandsaufnahme gibt es für einen Hochwasserschutz nach Lösungen zu suchen. Zusätzliche oder andere Abflusswege zu suchen, scheidet für Steinach aus. Der Gewässerausbau oder eine Abflussreduktion durch Rückhalt stellen für Steinach eine mögliche Lösung dar. Den Gewässerausbau, 800 Meter durch Steinach, hält Dipl.-Ing. Thomas Ammer nicht für sinnvoll.

 

Die favorisierte Lösung sieht zwei Sperrbauwerke als Erddämme im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße vor. Fünf Kubikmeter pro Sekunde kann der Steinachbach unbedenklich abführen. Somit ist entsprechend der benötigte Rückhalt zu berechnen. Die Dammstandorte sehen im Bereich des Schanzlweihers einen Damm von sieben Metern Höhe und 90 Metern Länge und im Bereich Bärnzeller Fußweg einen Damm sechs Metern Höhe und 160 Metern Länge vor. Kleine Ausuferungen an der Wittelsbacherstraße lassen sich nicht vermeiden, aber durch kleine bauliche Maßnahmen an den Grundstücken in Grenzen halten. Als Zwischenbilanz zog Dipl.-Ing. Thomas Ammer das Ergebnis, dass ein Hochwasserrückhalt für Steinach möglich ist.

Steinachbach bei Hochwasser

 Solche Bilder soll es nicht mehr geben – der Steinachbach bei Hochwasser

 

Das weitere Vorgehen besteht nun in der Ermittlung der potentiellen Hochwasserschäden, Kostenschätzung der möglichen Lösungen und der Bewertung von Kosten und Nutzen. Dipl.-Ing. Thomas Ammer beantwortete noch die Fragen der Gemeinderäte zum Gewässerausbau, Schneeschmelze, Gewerbegebiet und weiteren Rückstaumöglichkeiten. Die Schätzung der Baukosten wird erst nach Abschluss der Studie im ersten Quartal 2021 vorliegen.pfeil oben 252x300

Sitzung vom 29. Oktober 2020

 

8325 Euro für Jugendförderung der Sportvereine

Hundesteuer wird erhöht

Vor der eigentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 29. Oktober 2020 informierte Hans Buchmeier, Bereichsleiter der Straubinger Stadtentwässerung, die Gemeinderäte über die Vorteile eines Kommunalunternehmens. Hans Buchmeier tat dies am Beispiel der Unterhaltsverpflichtung eines Kanalsystems, dem größten Eigentum einer Gemeinde, nach der Eigenüberwachungsverordnung.

 

Die Gemeinde Steinach fördert entsprechend den gemeindeeigenen Richtlinien vom 2007 die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Pro Jugendlichen gewährt die Gemeinde Steinach 25 Euro und schüttet heuer einen Betrag von 8.325 Euro aus. Diesen Betrag teilen sich anteilig die Wilden Wespen Steinach (96 Jugendliche), TC Steinach (39), Vorwaldschützen Steinach (21) und ASV Steinach (178).

 

Der Gemeinderat billigt den Satzungsentwurf zur Einbeziehungssatzung Münster West II in der vorgelegten Fassung. Über die Zufahrt von der Aufrother Straße soll eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle verwirklicht werden.

Der Gemeinderat wurden zwei Bebauungsvorschläge für ein Grundstück an der Aufrother Straße vorgestellt. In beiden Vorschlägen sollen zwei Doppelhäuser und drei Einfamilienhäuser entstehen. Probleme sahen die Gemeinderäte beim Feuerschutz, der Straßenbreite und der Grundstücksgrößen und lehnten beide Vorschläge ab.

 

Um die Häufigkeit der Befreiungen zu Bauanträgen zu verringern, stellte Gemeinderat Stefan Heller den Antrag, die Bauherren mit einem Merkblatt auf die Festsetzungen der Bebauungspläne im Vorfeld der Planung hinzuweisen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.

 

Die neu gebaute Straße im Gewerbegebiet, der der Gemeinderat bereits im Februar den Straßennamen „Zum Lehmoos“ gab ist nun vermessen und der Gemeinderat widmete diese Straße als Ortsstraße. Der Straßenname bezieht sich auf eine Hofstelle die hier in der Nähe der Autobahn stand und um 1800 abgetragen wurden. Der Hof war nach historischen Aufzeichnungen das drittgrößte Anwesen in Steinach.

 

Die Hundesteuersatzung aus dem Jahr 2006 wurde vom Gemeinderat geändert. Bisher betrug die Hundesteuer 20 Euro pro Hund und Kalenderjahr. Ab dem neuen Jahr beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 30 Euro, für den zweiten Hund 50 Euro und für jeden weiteren Hund 70 Euro im Kalenderjahr. Für Kampfhunde beträgt die Steuer in Zukunft 200 Euro.

 

Der Gemeinderat befasste sich mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde aus dem Jahr 2019, die am 21. Oktober 2020 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt wurde. Bei zwei Haushaltsstellen lagen keine Beschlüsse des Gemeinderates vor. Dem Gemeinderat wurden die überplanmäßigen Haushaltüberschreitung bei einer dringenden Kanalsanierung in Münster in Höhe von 20.934 Euro und Mehrausgaben beim Betriebskostendefizit für die Kindertageseinrichtungen in Höhe von 34.886 Euro erläutert. Der Gemeinderat genehmigte die Haushaltsüberschreitungen und stellte die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 fest.

 

Die Katholische Landjugend Münster stellte bei der Gemeinde einen Antrag auf Herstellung eines Internetanschlusses für den Gruppenraum in Münster. Gemeinderat Martin Haberl stellte die rechtliche Haftung der Gemeinde zur Diskussion. Auch wenn der Vorsitzende der KLJB Münster den Vertrag abschließen sollte, wäre dieser bei gesetzeswidriger Nutzung haftbar. Haberl schlug eine Bayern WLAN Lösung vor. Der Gemeinderat beschloss einen Bayern WLAN Internetanschluss für die Gruppenräume der KLJB Münster. Die KLJB soll sich, falls Arbeitsleistung erforderlich ist, hier einbringen. Weiterhin hat die KLJB Münster einen Antrag auf Anschaffung eines Beamers gestellt. Vom Kreisjugendring wurden zehn Prozent bezuschusst. Der Gemeinderat beschloss ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent, was 69,80 Euro ausmacht.

 

Die Geschäftsstellenleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat über die aktuelle Kostenübersicht zur Errichtung von zwei Kindergartengruppen im Objekt Schlichtstraße 1. Für Möbel, Spielzeug und Inventar wurden 22.800 Euro, für Hochbaumaßnahmen wurden 58.500 Euro und Baunebenkosten 7.745 Euro ausgegeben. Die Arbeitsstunden des Bauhofes können mit 7.000 Euro angesetzt werden.

 

Im Kinderhaus St. Ursula im Warterweg, der durch die Katholische Kirchenstiftung betrieben wird, wurde eine weitere Kinderkrippengruppe eingerichtet. Für Innenausbauten wurde bereits ein Zuschuss von 7.500 Euro gewährt. 26.100 Euro wurden in Spielwaren und Ausstattungsgegenstände investiert. Da der Haushaltsansatz für einen Investitionskostenzuschuss der Gemeinde 30.000 Euro beträgt und bereits 33.600 Euro ausgegeben wurden, war die Überschreitung zu genehmigen.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 26. November 2020

Innenentwicklung vor Außenentwicklung anstreben

Nachtragshaushalt beschlossen - Geschwindigkeitsmessungen

 

Innenentwicklung ist ein Schlüsselthema für die Gemeindeentwicklung. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist inzwischen planerischer Konsens und steht seit der Novellierung 2013 auch im Baugesetzbuch und ist Hauptziel der Flächensparoffensive der Bayerischen Staatsregierung. Innenentwicklung ist jedoch weit mehr als eine Frage der Baulandentwicklung. Es geht hierbei nicht nur um das Flächensparen, sondern ebenso um lebendige Ortskerne, Zugang zu Grundversorgung und gute Rahmenbedingungen für ein soziales Miteinander in Dörfern. Die Gemeinde Steinach hat sich dem Projekt der ILE nord23 angeschlossen und eine Flächenmanagmentdatenbank erstellen lassen. Das Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung ifuplan erfasste sämtliche Daten. Dipl.-Geograph Florian Lintzmeyer informierte am Donnerstag, 26. November 2020 vor der Gemeinderatssitzung den Gemeinderat über das Ergebnis. Die betrachteten Ortsteile verfügen insgesamt über 181 Innenentwicklungspotenziale mit einer Gesamtfläche von 26,8 Hektar. Die dominierenden Kategorien sind Baulücken mit einem Flächenanteil von rund 40 Prozent, geringfügig bebaute Grundstücke mit knapp 30 Prozent und Hofstellen mit Restnutzung mit einem Flächenanteil von rund einem Viertel an der Gesamtfläche. Aus der Gegenüberstellung der Innenentwicklungspotenziale mit dem Wohnbaulandbedarf wird deutlich, dass es eines kombinierten Ansatzes der Aktivierung von Gebäudepotenzialen, ergänzt durch die Aktivierung von Flächenpotenzialen bedarf, um den künftigen Wohnbaulandbedarf im Innenbereich zu decken. Gelänge es mittelfristig, die Hälfte dieser ortsplanerisch geeigneten Innenentwicklungspotenziale zu aktivieren, wäre zur Deckung des künftigen Wohnbaulandbedarfs keine weitere Baulanderschließung im Außenbereich mehr erforderlich.

 

Der Gemeinderat widmete die Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der Firma Sennebogen Erich GmbH u. Co.KG als Ortsstraße mit der Bezeichnung Sennebogenstraße.

Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse zu den Geschwindigkeitsmessungen im Bereich August-Schmieder-Straße, Parkstettener Straße, Chamer Straße, Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Parkstetten vorgestellt. Im Bereich der Kreisstraße Chamer Straße in Fahrtrichtung Ascha wurde am Ortsausgang von Wolferszell gemessen. Die ermittelte V85 Prozent Geschwindigkeit lag im Messzeitraum bei 58 km/h und somit 8 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 Prozent überschritten wird.

 

Im Bereich des Schlosses Steinach wurden im Oktober Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die ermittelte V85 Prozent Geschwindigkeit lag laut dem Messergebnis bei 38 km/h und somit 8 km/h über der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

In der Parkstettener Straße in Münster lag im November die V85 Prozent Geschwindigkeit bei 48 km/h und somit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsbereich in Höhe von 50 km/h.

Im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Parkstetten wurde mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h eingerichtet. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung wurde auch über die Gemeindegrenze von Steinach bis nach Parkstetten (Unterharthof) fortgeführt. Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde beim Anwesen Moos 1 in Steinach aufgestellt. Diese Messung brachte das Ergebnis, dass die V 85 Prozent Geschwindigkeit bei 83 km/h lag. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde um 13 km/h überschritten.

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über ein Treffen der Gemeindeverwaltung mit der Kirchenverwaltung, Pfarrer und Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula. Die pädagogische Leitung des Kinderhauses, Gabriele Berger, erklärte bei dem Treffen den Anwesenden, dass das Kinderhaus nach Ablauf des Kindergartenhalbjahres voll belegt sein wird. Lediglich in der Gruppe Herr Nilsson (Schlichtstraße 1) ist noch ein freier Platz verfügbar. Für die Betreuungsplätze ab Januar und Februar 2021 liegen schon die Zusagen der Eltern vor. Zukünftig werden die Platzzusagen nur noch zeitnah erteilt, damit besser kalkuliert werden kann. Zum Anstellungsschlüssel erklärte die Leitung des Kinderhauses, dass dieser im aktuellen Kindergartenjahr wirtschaftlicher ist als im letzten Jahr. Langfristig sei es laut Auskunft der pädagogischen Leitung geplant, dass eine Ganztagsbetreuungsgruppe geschaffen werden sollte.

 

Der Gemeinderat Steinach beschloss eine zweite Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2020. Diese wurde notwendig, um Haushaltsüberschreitungen für Ersatzbeschaffungen im Kinderhaus Sankt Ursula, für die Pflanzarbeiten im Baugebiet Oberes Dorf II und für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden.

 

Die Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass bedingt durch die Corona-Pandemie, keine Bürgerversammlungen einberufen werden.

 

Geschäftsstellenleiterin Ursula Heller informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass das Schulbuswartehaus an der Kreisstraße SR8 an der Kreuzung bei Agendorf aufgrund von Bürgeranträgen in den Kinsachweg versetzt werden sollte.pfeil oben 252x300

 

Sitzung vom 17. Dezember 2020

Kläranlagenwartung wird ausgelagert

Weniger Schlüsselzuweisung

In der Nähe von Hoerabach soll eine weitere „Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld“ errichtet werden. Die voraussichtliche Betriebsdauer der Anlage beträgt 25 Jahre. Hierzu soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Parallel sind hierzu auch der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan zu ändern.

 

Zur Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd ist die Errichtung einer Verteil-und Abgabestation zur Gas-und Stromversorgung notwendig. Die beiden Stationen sollen auf einem Grundstück im bestehenden Gewerbegebiet Rotham II/1 gebaut werden. Dieses sieht auf dem geplanten Grundstück keine Bebauung vor. Somit ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Geplant ist die Fläche für die Energieversorgung auszuweisen. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderung.

 

Klaeranlage 1Nachdem die Fachkraft für Abwasser auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde Steinach ausgeschieden ist, hat die Gemeindeverwaltung für den weiteren fachgerechten Betrieb der Kläranlage Steinach sowie für den Betrieb der zwölf Pumpstationen zu sorgen. Bürgermeisterin Christine Hammerschick hat mit der Straubinger Stadtentwässerung Kontakt aufgenommen, ob eine interkommunale Zusammenarbeit möglich ist. Eine Besichtigung ergab, dass die Kosten für Investitionen von 20.000 Euro notwendig sind. Dem Gemeinderat wurde ein Angebot der Straubinger Stadtentwässerung über die technische Betriebsführung der Kläranlage Steinach vorgestellt. Die laufenden Betriebskosten bleiben wie bisher. Der Gemeinderat beschloss, zwar nicht einstimmig, den Beitritt zur Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Steinach und der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (SER) zur Durchführung der Abwasserreinigung der Gemeinde Steinach.

 

Der Gemeinde Steinach wurde eine Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von 65.191 Euro bewilligt. Die Gemeindeschlüsselzuweisung für 2021 wurde auf 642.748 Euro festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Zuweisung 123.640 Euro weniger.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die Aktion der Weihnachtspräsente an Senioren. Sie teilte mit, dass sich die Senioren sehr über die Präsente gefreut haben und dass zahlreiche positive Anrufe bei der Gemeinde Steinach eingegangen seien, was die an der Aktion beteiligten Gemeinderäte bestätigten.

 

Weiterhin wurde der Gemeinderat informiert, dass im Bereich der Grundschule Steinach die Polizeiinspektion Straubing Geschwindigkeitsmessungen plant.pfeil oben 252x300